♂ Werner BUCHHOLTZ
Notizen zu dieser Person
AZ 16.806; Werner B. wird mehrfach im Codex diplomaticus Band 15 (Seiten 451, 452, 482 und 483) und 16 (Seiten 142, 182 und 184) erwähnt. Er hatte drei [überlieferte] Kinder: a) Ursula, b) Tochter oo Jakob Schönermark und c) Hanß. Zu Letzterem heißt es bei Bartholomäus Schönbeck d.J.: 'Jakob Schönermark hat die ander Schwester, Werner Buchholtzen alhier sehl. tochter gehabt, deren Bruder ist gewesen Hanß Buchholtz'.
Nach Götze S. 358/360 heißt es bei der Schilderung des Aufruhrs vom August 1530: 'So erlangten sie mit Mühe und Not bis zum Einbruch der Nacht, dass man dem Bürgermeister Werner Buchholz Sicherheit für seine Person zusagte. Als er nun vom Rathaus kam, brachte er es durch weiteres Zureden dahin, 'dass jeder in Frieden solle stehen bis des anderen Tages'....'Alles in allem verursachte der Aufruhr der Stadt einen Kostenaufwand von 30.000 Gulden, doch machte man dem Bürgermeister Werner Buchholz den Vorwurf, dass er dem Kurfürsten sofort 10.000 Gulden als Sühnegeld angeboten habe, während dieser mit 4.000 Gulden auch zufrieden gewesen sein würde.'
Quellenangaben
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u.a. Tangermünder und Stendaler Wappen- und Hausmarken von W. Zahn in der Deutsche Herold Jahrgang 1891 Codex dipl. Brandenburg, Band XVI S. 182: Hans von Lüderitz verkauft am 28. September 1532 wiederverkäuflich an Werner Buchholtz zu Stendal Hebungen aus Huselitt
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