Christian IX. VON DÄNEMARK

Christian IX. VON DÄNEMARK

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Christian IX. VON DÄNEMARK
Beruf König von Dänemark

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 8. April 1818 Schloss Gottorf, Schleswig, LK Schleswig-Flensburg, Schleswig-Holstein nach diesem Ort suchen
Tod 29. Januar 1906 Schloss Amalienborg, Koppenhagen, DÄNEMARK nach diesem Ort suchen
Heirat 26. Mai 1842 Schloss Amalienborg, Koppenhagen, DÄNEMARK nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
26. Mai 1842
Schloss Amalienborg, Koppenhagen, DÄNEMARK
Louise VON HESSEN

Notizen zu dieser Person

Christian IX. (* 8. April 1818 auf Schloss Gottorf in Schleswig; † 29. Januar 1906 auf Schloss Amalienborg in Kopenhagen) war ab 1863 König von Dänemark. Er wurde zum Stammvater der glücksburgischen Linie, die bis heute auf dem dänischen Thron sitzt. Durch seine zahlreichen Nachkommen und deren Eheschließungen mit Mitgliedern europäischer Königshäuser erhielt er den Beinamen „Schwiegervater Europas“.

Herkunft und Thronfolge
Christian IX. (1864)

Prinz Christian war der vierte Sohn des Herzogs Wilhelm von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg (1785–1831) und dessen Gemahlin Prinzessin Luise Caroline (1789–1867), Tochter des Landgrafen Karl von Hessen-Kassel und dessen Ehefrau Prinzessin Louise, Tochter des dänischen Königs Friedrich V. aus dem Hause Oldenburg.

Als am 15. November 1863 der dänische König Friedrich VII. starb, trat gemäß dem Londoner Protokoll von 1852 Prinz Christian von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg als König Christian IX. seine Nachfolge an. Sein offizieller Titel lauteteKönig von Dänemark, der Wenden und der Goten, Herzog von Schleswig, Holstein, Stormarn, Dithmarschen, Lauenburg und Oldenburg.
Ehe und Nachkommen
Christian IX. im Kreise seiner Familie
Carte de Visite von Georg Emil Hansen, 1862

Am 26. Mai 1842 heiratete er auf Schloss Amalienborg seine Cousine, Prinzessin Louise von Hessen (1817–1898), Tochter des Landgrafen Wilhelm von Hessen-Kassel-Rumpenheim und dessen Gemahlin Louise Charlotte von Dänemark (1789–1864), Tochter desdänischen Erbprinzen Friedrich.

Aus der Verbindung gingen sechs Nachkommen hervor:

Friedrich VIII., König von Dänemark (1843–1912) ⚭ Louise von Schweden-Norwegen
Prinzessin Alexandra (1844–1925) ⚭ Eduard VII., König des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Irland
Georg I., König von Griechenland (1845–1913) ⚭ Olga Konstantinowna Romanowa
Prinzessin Dagmar (1847–1928) ⚭ Alexander III., Kaiser von Russland
Prinzessin Thyra (1853–1933) ⚭ Ernst August von Hannover
Prinz Waldemar (1858–1939) ⚭ Marie von Orléans

Sein ältester Sohn und Thronfolger Friedrich VIII. heiratete Prinzessin Louise, die Tochter König Karls XV. von Schweden. Seine Tochter Alexandra war mit dem späteren britischen König Eduard VII. verheiratet, seine Tochter Maria Dagmar mit Zar Alexander III. und seine Tochter Thyra mit Herzog Ernst August von Cumberland und Braunschweig.

Sein zweiter Sohn, Wilhelm, wurde 1863 als Georg I. König von Griechenland und der dritte, Prinz Waldemar, lehnte den bulgarischen und norwegischen Thron ab. 1905 wurde Christians Enkel Carl unter dem Namen Haakon VII. König von Norwegen. Damitwar das dänische Königshaus mit vielen regierenden Fürstenhäusern Europas direkt verwandt, was Christian später den Beinamen „Schwiegervater Europas“ einbrachte. So ist er beispielsweise der Urgroßvater von Prinz Philip, Duke of Edinburgh und zugleich Ururgroßvater (!) von dessen Gemahlin, der britischen Königin Elisabeth II.
Deutsch-Dänischer Krieg
Denkmal bei den Düppeler Schanzen
Goldmünze mit Konterfei Christians IX., Ausgabe für Dänisch-Westindien (1905)
Sarkophag für König Christian IX. und Königin Louise in dem Dom zu Roskilde

Im Londoner Protokoll von 1852 erreichte Dänemark die Anerkennung des Gesamtstaates und die Billigung einer für Dänemark und die Herzogtümer gemeinsamen Erbfolge, musste sich jedoch gegenüber den beiden deutschen Vormächten Preußen und Österreich verpflichten, Schleswig (als Lehen Dänemarks) nicht näher an das eigentliche Königreich Dänemark zu binden als Holstein (als Mitglied des Deutschen Bundes). Hierzu verabschiedete die dänische Regierung 1855 die zweisprachige Gesamtstaatsverfassung, nach der die einzelnen Territorien wie Teilstaaten zueinander standen. In Dänemark galt weiterhin das demokratische Grundgesetz von 1849, das jedoch auf der Ebene des Gesamtstaates um die neue Gesamtstaatsverfassung ergänzt wurde. Faktischführte dies zu einem Nebeneinander von einer konstitutionellen Monarchie in Dänemark und einer Beibehaltung eines paternalistischen Modells mit nach Zensuswahlrecht gewählten Ständeversammlungen in den Herzogtümern. Nach der Ablehnung der Gesamtstaatsverfassung durch die Holsteinische Ständeversammlung sowie durch den Deutschen Bund 1858 galt diese anschließend nur noch in Dänemark und Schleswig, was auf Dauer nicht haltbar schien.

Mit der Berufung des stärker nationalliberal geprägten Orla Lehmann zum dänischen Innenminister im September 1861 wurde die Regierungsarbeit wieder stärker von der Eiderpolitik dominiert. Dies drückte sich nicht zuletzt in der Ausarbeitung der sogenannten Novemberverfassung vom November 1863 aus, die nach der vorherigen Ablehnung der Gesamtstaatsverfassung durch den Dt. Bund nur noch für Dänemark und Schleswig Gültigkeit haben sollte. Die neue Verfassung bedeutete aber faktisch einen Bruch des Londoner Protokolls von 1852 über das Verhältnis der Herzogtümer innerhalb des Gesamtstaates. Der nach dem Tod von Friedrich VII. neu auf den Thron gekommene Christian IX. befürchtete Konflikte mit Bismarck und zögerte die neue Verfassung zu unterschreiben. Die öffentliche Meinung in Kopenhagen war jedoch stark von der nationalliberalen Eiderspoltik und dem Skandinavismus geprägt. Entsprechende Demonstranten vor dem Schloss sympathisierten offen mit der Idee eines pan-skandinavischen Staates von der Eider bis zum Nordkap unter dem neuen skandinavistisch gesinnten schwedisch-norwegischen König Karl XV. Nicht zuletzt unter diesem Druck unterschrieb Christian IX. die Novemberverfassung, erklärte jedoch zugleich, die Verantwortung für die neue Verfassung trüge allein die nationalliberal geprägte Regierung. Weitere Spannungen gab es in den Herzogtümern selbst, wo sich nach dem Tod von König Friedrich VII. der deutsch-gesinnte Augustenburger Friedrich VIII. von Schleswig-Holstein entgegen dem Londoner Protokoll zum neuen Herzog eines vereinigten Schleswig-Holsteins ausrufen ließ, was jedoch weder in Dänemark noch in Preußen anerkannt wurde.

Wegen der Verabschiedung der Novemberverfassung kam es im Dezember 1863 schließlich zur Bundesexekution gegen die beiden Bundesstaaten Holstein und Lauenburg durch Truppen des Deutschen Bundes. Im Februar 1864 kam es dann trotz der Verurteilungdes Deutschen Bundes als nicht rechtsgemäß zum Deutsch-Dänischen Krieg und zur Besetzung Schleswigs (Süderjütlands) und weiter Teile Norderjütlands durch die beiden Großmächte Preußen und Österreich. Die während einer längeren Waffenruhe auf derLondoner Konferenz geführten Verhandlungen über eine mögliche Teilung Schleswigs brachten kein Ergebnis, so dass Dänemark mit dem Wiener Friedensvertrag die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg an Preußen und Österreich abtreten musste, die die Territorien anschließend in einem gemeinsamen Kondominium verwalteten. Nach dem Deutsch-Deutschen Krieg 1866 wurden Schleswig und Holstein schließlich von Preußen formell annektiert und bildeten seit 1867 zusammen die preußische Provinz Schleswig-Holstein. Da die dänischgesinnte Bevölkerung in Schleswig vielfach Repressalien von Seiten der preußischen Obrigkeit ausgesetzt war, blieb der Wunsch nach einem Anschluss an Dänemark lebendig.

2010 schrieb der dänische Historiker Tom Buk-Swienty über Briefe in der archivierten Privatkorrespondenz des Königs, in denen er dem preußischen König Wilhelm I. anbot, Dänemark könne dem Deutschen Bund beitreten. Mit diesem Schritt hoffte Christian IX. nach der Niederlage im Deutsch-Dänischen Krieg die Einheit des Königreichs mitsamt den Herzogtümern Schleswig, Holstein und Lauenburg bewahren zu können. Der preußische Ministerpräsident und Außenminister Otto von Bismarck lehnte jedochab.[1]

Die Innenpolitik Dänemarks wurde nach dem Scheitern der nationalliberal dominierten Regierungen unter Carl Christian Hall und Ditlev Gothard Monrad vor dem Deutsch-Dänischen Krieg schließlich bis um 1900 von konservativen Regierungen bestimmt, besonders unter Ministerpräsident J. B. S. Estrup (1875–94); der Einfluss der oppositionellen Liberalen (Venstre) und Sozialdemokraten wuchs währenddessen stark an. 1901 berief Christian IX. eine liberale Regierung, die das parlamentarische Prinzip durchsetzte.

1906 starb König Christian IX. im Alter von 87 Jahren. Er wurde in dem Dom zu Roskilde auf der Insel Seeland beigesetzt. Sein 63-jähriger Sohn Friedrich VIII. bestieg den dänischen Thron.

Der große Sarkophag aus weißem Marmor, in dem König Christian IX. gemeinsam mit Königin Louise ihre Letzte Ruhe fanden, wurde entworfen von Edvard Eriksen und dem Architekten Hack Kampmann. Der Sarkophag ist umgeben von drei Skulpturen, symbolisierend Erinnerung, Liebe und Trauer.

Quellenangaben

1 https://de.wikipedia.org/wiki/Christian_IX.

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