Notizen zu dieser Person
Quelle: Müchwies Werden und Wandel eines Dorfes Neunkirchen 1992 S 105/106
als Fotokopie von Herrn Kurt Schulz St. Ingbert-Rohrbach zugestellt.
Hans Michael Johann, Zimmermann zu Neunkirchen.
Eheberatung mit Anna Maria Basaler (Basler) 14.09.1714.
Wissen soll hiermit jedermann, daß heut' zu endgemeldetem Datum im Beisein des Herrn Stadt- und Landschultheißen Schmidt und des Gerichtsschreibers Rodenberger zwischen:
Hans Michael Johann, ehelicher Sohn des Jost Johann, Einwohner und Gemeindsmann zu Neunkircehen im Triererland, und von Beruf Zimmerhandwerker, einesteils und
Anna Maria, des verstorbenen Arnold Basalers, ehemals Einwohner und Gemeindsmann zu Münchwies im hiesigen Amt, nachgelassene Witwe anderteils welche sich in ein eheliches Verlöbnis eingelassen haben, dergestalteine Eheberedung vor sich gegangen ist, daß nämlich sie mit ehelicherLieb' und Treu' , wie es frommen und getreuen Eheleuten gebühret undchristliche Lieb' erfordert, einnander zugetan verbleiben, und ist Nachgehendes unter ihnen ausgedacht, verabredet und beschlossen worden.
1. sollen die Kinder, so von ihnen erzeugt werden, mit dem Waisenkindlein, welches noch vom ersten Mann herkommt, namens Maria Barbara, zu einerlei Kindern gemacht werden und sowohl vom väterlichen als mütterlichen Erbteil - eines wie das andere - den gleichen Anteil zu erwartenhaben;
2. verspricht Hans Michael Johann gemeldetes Kind Maria Barbara nichtwie ein Stiefkind, sondern wie ein rechtes Kind zu halten, und verspricht auch
3. die aus dieser Vogtei stehenden Schulden, welche noch von Arnold Basaler selig, dem ersten Mann herrühren, die sich ungefähr auf etliche30 Gulden belaufen, von demjenigen, was er von seinen Eltern als Heiratsgab' bekommen wird, abzuzahlen und ist zum
4. verabredet worden, daß, wenn einer der beiden Eheleute innerhalb von zwei Jahren ohne Leibeserben stirbt, der Überlebene innerhalb von 14Tagen, vom Todesfall an gerechnet, von des Verstorbenen Hinterlassenschaft ausgezahlt bekommt.
5. soll dem Letzüberlebenen, falls beide Eheleute keine Leibeserben bekommen würden, ein Kindesanteil von des verstorbenen Verlassenschaft zukommen, und ist zum
6.von Hans Michael Johann unverbrrüchlich zu halten versprochen worden, den Vater namens Jacques Basaler als einen rechten Vater zu halten,und was zu dessen Unterhalt nötig ist, seinen dritten Teil, so wie esein rechtes Kind tun würde, beizutragen.
Alles getreulich sonder gefehrde.
Zu wahrer Urkund' und mehrerer Bekräftigung ist diese Eheberedung doppelt ausgefertigt worden, wovon eine der hiesigen hochgräflichen Kanzlei, die andere ihnen, den Eheleuten, zugestellt worden ist.
Geschehen Ottweiler, den 14. September 1714
Johann Philipp Schmidt
Rodenberger