Heinrich WEMBER

Heinrich WEMBER

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Heinrich WEMBER
Beruf Höfner Siepen nach diesem Ort suchen

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 13. Februar 1768 Siepen nach diesem Ort suchen
Tod 31. Januar 1845 Siepen nach diesem Ort suchen
Testament [1]
Heirat 17. November 1795
Heirat 14. Oktober 1806

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
17. November 1795
Anna Maria GÖDDEKE
Heirat Ehepartner Kinder
14. Oktober 1806
Wilhelmine KLUTHE

Notizen zu dieser Person

 

Zum original 15 Gr Stempel cassiert

 

Nachstehende Verhandlung:

 

Recklinghausen d. 6ten Novbr 1834.

 

Im heutigen Termin erschienen

 

1, der Höfner Heinrich Wember

 

aus Siepen

 

2, der Curator Heinrich Göddeken

 

aus Erkenschwick,

 

3, der älteste Sohn des ersteren

 

Heinrich Wember,

 

4, der 2. Sohn Johann Theodor

 

Wember

 

5, der 3. Sohn, Peter Wilhelm

 

Wember,

 

6, der Ehemann der Anna Maria

 

Gertrud Wember Heinrich

 

Beckmann von alten Oer.

 

Den Comparenten wurden die

 

Vormundschaftsakten vorgelegt,

 

und mit ihnen durchgegangen,

 

der ältere Heinrich Wember

 

bemerkte sodann,dass er alle

 

in dem Inventar bemerkten

 

Capitalien zusammen Vierhun-

 

dert drey und siebenzig Reichs-

 

thaler betragend, bis auf

 

ein einziges von 30 rt welches

 

der Küster auf der Kamp-

 

straße, jetzt dessen Schwieger-

 

sohn, Kuchenbäcker Eckmann

 

hier verschulde, eingezogen

 

(und)

 

Seite 2

 

und bekannte sich also für die

 

Summe von vierhundertdrey und

 

vierzig Rthlr ?als? Schuldner seiner

 

vorgedachten vier Kinder erster

 

Ehe.

 

Der Wember hat noch etwas an

 

Brautschatz an den zeitherigen

 

Curator Goddeken zu fordern

 

worüber sie sich dergestallt heute

 

verglichen,daß Wember diesen

 

Rest dem Göddeken für drey

 

und vierzig Reichsthaler beläßt.

 

Göddeken zahlte ihm diese dato

 

baar aus, und Wember läßt

 

diese seinen beiden jüngsten Söh-

 

nen, Johann Theodor und Peter

 

Wilhelm in Abschlag der wie oben

 

bemerkt, zu ersetzenden vier-

 

hundert drey und vierzig Reichs-

 

thaler, mit dem Bedinge zu

 

kommen, daß sie sich solche

 

künftig auf ihre Quote an der

 

obigen devolvirten Forderung

 

anrechnen lassen müssen; sie

 

nahmen diese darauf in Em-

 

pfang, und erkannten darauf

 

an, daß ihnen hiernach ihr

 

Vater von den Devoluten nur

 

noch vierhundert Reichsthaler

 

klevisch zu ersetzen habe.

 

(der)

 

Seite 3

 

der Beckmann und der Heinrich

 

Wember junior waren ebenfalls

 

mit diesen Erklärungen einver-

 

standen, und ertheilten ihrem ge-

 

wesenen Curator die ????? .

 

Vorgelesen genehmigt, und unter-

 

schrieben, respective unterzeichnet.

 

Heinrich Wember

 

KreuzXXXzeichen der Ehefrau

 

Göddeken, at. Rive.

 

Wember Heinrich Wilhelm,

 

Heinrich Wember junior

 

Heinrich Beckmann.

 

 

 

Piners

 

wird hierdurch gerichtlich ausgefertigt.

 

Urkundlich des beigedrückten Gerichts

 

Innsiegels und der Unterschriften.

 

So geschehen Recklinghausen 11ten Novbr 1834

 

Königl. Preuß. Land und Stadtgericht

 

Ausfertigung

 

für

 

die großjährigen Kinder

 

des ältere Heinrich Wember

 

zu Siepen

 

 

In Sachen der Kinder des

 

Verstorbenen Höfners Heinrich

 

Wember aus dessen Ehe mit

 

der Anna Maria Göddeken

 

nämlich Ackersmann Heinrich

 

Wember zu Sinsen, Ackersmann

 

Johann Theodor Wember daselbst, Taglöh-

 

ner Peter Wilhelm Wember

 

zuHorneburg und Anna

 

Maria Wember Ehefrau des

 

Höfners Wilhelm Beckmann

 

zu Altenoer, Kläger.

 

wider

 

die Wittwe des Höfners Heinrich

 

Wember, Wilhelmine geborene

 

Kluge und dessen mit der-

 

selben erzeugten Kinder

 

nämlich: Elisabeth Wember

 

Ehefrau des Taglöhners Theo-

 

dor Wehlmann zu Altenoer,

 

Mine Wember Ehefrau des

 

Ackersmanns Heinrich Ossenkamp

 

zu Sinsen, Bernardine Wember

 

 

 

 

 

Seite 2

 

Ehefrau des Ackersmann des

 

Wilhelm Schürmann zu Holt-

 

hausen, Joseph Wember Schrei-

 

nergesell zu Crefeld,Johann

 

Wember Schäfer zu Sinsen

 

und den minderlährigen

 

Ackerknecht Adolph Wember

 

vertreten durch seine vor-

 

erwähnte Mutter, Verklagte

 

hat die Deputation des König-

 

lichen Land und Stadtgerichts

 

zu Recklinghausen bestehend

 

aus dem Land und Stadtge-

 

richts Director Reinking

 

und den Oberlandes Gerichts

 

Assessoren v. Detten und Fisch

 

in ihrer Sitzung vom 6ten

 

Merz 1846 den Acten gemäß

 

für Recht erkannt.

 

Daß die verklagte Wittwe

 

des Höfners Heinrich Wem-

 

ber Wilhelmine geborene

 

Kluge unbedingt und

 

die mitverklagten Kin-

 

der derselben, in so weit

 

(den)

 

 

 

Seite 3

 

den Nachlaß ihres Vaters auf

 

sie devolvirt ist, unter

 

Verurtheilung um die Kosten

 

schuldig den Klägern die

 

eingeklagte Summe ad

 

400 rthr klerisch oder 307Go.

 

20 Sgr 9 Pf gemäß Courant

 

nebst Verzugszinsen seit

 

dem 2ten Februar 1845 zu

 

zahlen.

 

Von Rechts Wegen.

 

 

 

Abschrift des Tenors wird Ihnen

 

hierdurch mitgetheilt, mit dem Bemer-

 

ken, daß Ausfertigung des Erkennt-

 

nißes mit den Gründen dem Ackers-

 

mann Heinrich Wember zu Siepen

 

erhalten hat.

 

Recklinghausen den 6. Merz 1846

 

KÖN: l u ST gericht

 

An

 

die Ehefrau des Höfners

 

Wilhelm Beckmann geb.

 

Wember

 

zu Altenoer

 

 

 

Quellenangaben

1 Erkenntnis In Sachen der Kinder des Verstorbenen Höfners Heinrich Wember aus dessen Ehe mit der Anna Maria Göddeken

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Hochgeladen 2019-02-10 22:47:32.0
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