Pierre SWEERTS

Pierre SWEERTS

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Pierre SWEERTS
Beruf Kolonist

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt Bost nach diesem Ort suchen
Bestattung Rütenbrock nach diesem Ort suchen
Taufe 25. Mai 1777 Hoegaarden nach diesem Ort suchen
Tod 28. August 1840 Rütenbrock nach diesem Ort suchen
Heirat 12. Mai 1804 Werlte nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
12. Mai 1804
Werlte
Margaretha Elisabeth KOOP

Notizen zu dieser Person

Freiheitskämpfer oder Hitzkopf?

Die heutige Belgische Provinz Brabant, die Heimat Peter Sweerts, war seit dem Mittelalter Teil des Herzogtums Burgund und fiel 1477 durch Erbgang an das Haus Habsburg. Bis 1714 regierten hier die spanischen Könige, danach die österreichischen Kaiser des Heiligen römischen Reiches. Seit dem 3. Januar 1356 garantierte die Joyeuse Entrée, niederländisch Blijde Inkomst ("der heitere Amtsantritt") den Ständen von Brabant und Limburg ihre traditionellen Privilegien. Sie gab ihnen das Recht, Steuern zu bewilligen oder zu verweigern und in außenpolitischen Angelegenheiten, namentlich über Krieg und Frieden, mitzuentscheiden. Öffentliche Ämter mussten mit Einheimischen besetzt werden. Brabanter durften nur vor einheimische Gerichte gestellt werden. Kaiser Joseph II. (1780-1790) versuchte in seinen Herrschaftsgebieten, so auch in Brabant, Reformen im Sinne des "Aufgeklärten Absolutismus" durchzusetzten, was von den Brabantern als Einschränkung ihrer althergebrachten Rechte und Privilegien empfunden wurde und in der (erfolglosen) "Brabanter Revolution" 1789/90 gipfelte. Diese fand zwar nahezu zeitgleich mit anderen Revolutionen statt, stand aber unter ganz anderen Vorzeichen. Während die Französische Revolution Ausdruck gesellschaftlicher Erneuerung war, ging es hier um das genaue Gegenteil, nämlich um den Erhalt der bestehenden ständischen Gesellschaftsordnung. 1794 wurde Belgien von französischen Truppen annektiert und im Frieden von Campo Formio 1797 formell von Österreich an Frankreich abgetreten. Brabant war somit Teil des revolutionären Frankreich geworden. Die unter der Maxime von "Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit" stehenden neuen Gesetzte und Gebräuche wurden von den eher konservativ eingestellten Brabantern ebenso wenig geliebt wie die Reformen der Österreicher. Der Hass gegen die Franzosen richtete sich natürlich auch gegen deren Herrschaftssymbole. Nach der Revolution wurde es in vielen europäischen Ländern in Mode, Bäume - zumeist Fichten und Tannen - als Symbol der Freiheit anzupflanzen oder zu errichten und mit Bändern und Fahnen zu schmücken. Angeblich soll der Marquis de La Fayette diesen Brauch nach Frankreich gebracht haben. So errichteten etwa die Jakobiner 1790 in Paris den ersten "arbre de la liberté", krönten ihn mit der Freiheitsmütze und umtanzten ihn, wobei sie Revolutionslieder sangen. Rasch gehörte dieser Tanz um den Freiheitsbaum zu den Festen der Revolution. Zumeist wurde dazu ein Baum aufgestellt, ähnlich wie ein Maibaum, mit blau-weiß-roten Bändern geschmückt und umtanzt. Bereits 1792 sollen in rund 60.000 Orten der Republik Freiheitsbäume als Siegeszeichen gestanden haben. Der in Hoegaarden am 21. Januar 1796 mit großem Pomp gepflanzte "Vrijheidsboom" war in der Nacht vom 20. auf den 21. Januar 1797 von Unbekannten zerstört worden. Trotz intensiver Untersuchung konnte kein Täter ermittelt werden und klammheimlich wurde ein neuer Baum aufgestellt. Dieser zweite Baum wurde nun am 17. Dezember 1797, abends gegen 22:00 erneut umgehackt. Als Täter wurden der damals 20jährigen Pieter Sweerts und der 21jährige François Van Nerum festgenommen. Die beiden waren sogar miteinander verwandt, da Van Nerums Großmutter Marie Barbe Sweerts eine Cousine von Pieters Opa Renier Sweerts gewesen war. Pieter soll nach Hoegaardener Familienüberlieferung den Baum gefällt haben, Van Nerum soll die Axt besorgt und dabeigestanden haben. Als Sohn eines Gastwirtes wird Pieter sicherlich gut informiert gewesen sein über die politischen Zustände seiner Zeit - immerhin trafen sich in der Kneipe immer schon Menschen mit verschiedenen Ansichten, die, bedingt durch den Alkoholgenuss, ihr Herz auf der Zunge trugen. Vielleicht hat dieses Umfeld Peter dazu bewegt, die Axt an den Baum zu legen. Genützt hat es nichts, denn schon am 28. Dezember 1797 wurde ein neuer Freiheitsbaum gepflanzt und auf Kosten der Bevölkerung mit einer Mauer und einem eisernen Zaun geschützt. Dieser Baum stand immerhin 189 Jahre, bis er 1986 an Umweltverschmutzung einging. Am 21. Dezember 1797 wurden Peter Sweerts und François Van Nerum zu je neun Monaten Gefängnis und Bezahlung des angerichteten Schadens verurteilt. Nach Absitzen der Strafe kehrten beide im September 1798 nach Hoegaarden zurück. Während ihrer Haft war das Gesetz über die Wehrpflicht erlassen worden, so dass Peter und François, nun 21 und 22 Jahre alt, den obligatorischen Wehrdienst ableisten sollten. Van Nerum trat den Wehrdienst an, während Pieter aus Hoegaarden flüchtete. Einige Jahre später taucht er in Werlte auf, wo er 1804 die Tochter eines kleinen Kaufmanns und Strumpfhändlers heiratete. Das Paar zog dann spätestens 1808 nach Rütenbrock, wo Pieter am 2. Mai 1813 für 300 Gulden dem Moorkolonisten Gerhard Heinrich Niehoff dessen "Plaatze" mit Wohnhaus Hinterm Busch abkauft. Über seine Urenkelin Anna Maria Schweers ging der Hof durch Heirat an die Familie Lüken, die dort heute noch wohnt. Auf Plattdeutsch wird die Familie Lüken noch heute "Peiters" genannt, ein Beiname, der auf Peter Sweerts zurückgeht.

Kauft 1813 eine Plaatze in Rütenbrock (Urkunde im Privatarchiv Lüken):
"NoPep 82.
Vor mir Frans Dyckhoff Gerichtsschreiber, und provisorischer Notar des Cantons Wesuwe, wohnhaft zu Neüenharen, und neben benannten Zeügen erschienen der Colonist Gerhard Heinrich Nehoff, wohnhaft zu Rutenbrock, welcher erklärte, daß er dem Comparenten, Colonisten Peter Schweers daselbst erblich verkauft, und bereits uebern 2ten May 1813 demselben abgetreten habe einen Theil Moorgrund zu ungefehr sieben, und ein halb Vierup Bauland groß, belegen hinterm altenbusch für die neben sich bedungene Summe zu Dreihundert Gulden hollandisch wovon jedoch der Verkäufer bereits fünfzig Gulden hollandisch erhalten zu haben bekannte, den Rest zu zweihundert, und fünfzig Gulden soll jährlichs Termino May, undzwaren künftigen May achtzehnhundert fünfzehn zum erstemal, und fünfzig Gulden abschlaglich gezahlet werden, und bis zur todting mit drey pro cento jarlichs verzinset werden, jedoch sollen jedes jahr die fünfzig Gulden, welche den May Terminen gezahlet werden, zinsen frey seyn, von denjenigen, was über fünfzig Gülden rückständig ist, sollen aber die zinsen, wie bedungen, mit drey pro cent entrichtet werden.
In betref der Rechte und Gerechtigkeiten, Lust und Lasten bleibt es so, wie in dem Kaufbriefe bestimmt ist, welcher zwischen Jurgen Tieben, und Wilm Schutte, und dernach zwischen den Verkaufern Gerhard Heinrich Niehoff aufgerichtet ist. Der Verkäufer reservirt sich das Dominum, und verspricht Evictionem.
Vorgelesen, genehmigt, und darnach von den Comparenten und den requirirten Zeugen Colonisten Johann Wienand aus Rutenbrock, und Bernard Corte von der Haer, und zuletzt von mir Notar unterzeichnet.
A c t u m N e ü e n h a r e n in meines Notars Wohnung am funf und zwanzigsten September des Jahrs Achtzehnhundert, und Vierzehn.
unterz
Gert Henrich Niehoff - Joan Wienand - Peter Schweers - Bernd Korte
Frans Dyckoff"

[Rückseite]
(LS) Für die begläubigte Ausfertigung unterzeichnet, und mit dem gewöhnlichen Notariats Siegel bedrucket der Provis.
Notar Frans Dyckhoff

Die annoch auf dieser Obligation restirenden Zwei Hundert gulden holl. seynd mir durch den Hr. Doctoren Vagedes ausbetzahlet und Cedire dem selben hiemit mein daran haltendes recht
Meppen, d. 25 april 1816 Gertt Neihof

Obige 200 gl. seynd mir von Peter Schweert zurück gezahlt und quitire deshaben hievon
Meppen d. 13. jul. 1817 Mi Vagedes

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Titel Genealogie Bernd Josef Jansen
Beschreibung
Hochgeladen 2024-06-03 22:14:43.0
Einsender user's avatar Bernd Josef Jansen
E-Mail berndjosefjansen@freenet.de
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