Christina MÖLLERS

Christina MÖLLERS

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Christina MÖLLERS

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Bestattung 24. August 1741 Köln-Pesch, St. Maria nach diesem Ort suchen
Taufe
Tod Köln nach diesem Ort suchen
Heirat vor 1696

Notizen zu dieser Person

1730 verurteilt der Offizial der Kölner Kirche (zu Werl) auf ihre Klage den Johann Becker einen Acker bei dem Hofe (ad villam) zum Broich herauszugeben. 1730 erklärt sie, von ihrem verstorbenen Schwager Pastor Johann Zum Broick zur Erbin eingesetzt worden zu sein um ihrer Schwiegerschwester und ihrem Bruder je 10 Rth. auszuzahlen und eine Kapelle auf ihren Hof errichten zu lassen. Ihre Tochter erhält die Hälfte der Küchengerätschaften, des Leinen und des Zinns, die andere Hälfte geht an den Hof zum Broick. Die Exekutoren des Testamentes, ihr Sohn, Vikar zum Broick und der Landschreiber Dröge, setzen sie nach Abzug der Legate in die Erbschaft ein. Zur Erbauung und Unterhaltung der Kapelle wird die Rente aus einer Kapitalschuld in Höhe von 30 Rth. bei Johannes Fincke zu Branschede eingesetzt. 1731 Stiftung eines Legates für die Kirche in Hellefeld. Vor dem Vikar des Erzbischofs v. Köln, Josef zum Broik, vergleicht sie sich 1731 mit Heinrich Anton Cracht, Pastor zu Hellefeld, über eine Kirchenbank vor dem Altar B.M.V. zu Hellefeld, der seit altersher dem Hof zu Broich gehörte, aber von dem verstorbenen Joh. Zumbroich, Pastor zu Hellefeld, dem Pastorat vermacht worden sein soll. Die Eigentumsrechte an dem Kirchensitz verbleiben beim Hof mit dem Vorbehalt, dass die Haushälterin des Pastors der Magt des Hofes nicht zu weichen braucht.
1732 verbietet der Offizial der Kölner Kirche, Petrus Aoesten, dem Heinrich Simonsmann zu Hellefeld ihre Grund- und Huderechte am Gehölz namens Steinberg zu beeinträchtigen. 1732 erteilt Weihbischof Franz-Caspar v. Francken-Sierstorpff jedem Priester die Vollmacht, in der neuen Kapelle zu Broich an Werktagen das Messopfer an einem Tragaltar zu feiern. Die Kapelle wird ab 1731 von Grund auf neu aufgebaut und eingerichtet, der Sohn Johann Zumbroich, Pastor in Pesch, wird 1733 bevollmächtigt, diese ohne Hl. Salbung einzusegnen und für den Gottesdienst zu bestimmen. Messen dürfen nur an Wochentagen gelesen werden, die Rechte der Kirche zu Hellefeld dürfen nicht beeinträchtigt werden. Testiert 1733

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Titel Genealogie Bernd Josef Jansen
Beschreibung
Hochgeladen 2024-06-03 22:14:43.0
Einsender user's avatar Bernd Josef Jansen
E-Mail berndjosefjansen@freenet.de
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