♂ Johann GANSEVORTH
Eigenschaften
Art |
Wert |
Datum |
Ort |
Quellenangaben |
Name
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Johann GANSEVORTH |
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Beruf
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Beerbter |
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Notizen zu dieser Person
7.5.1630: Vor Alexander Morrien, vereideten Richter zu Meppen und Haren, versetzen Melchior von Heede zu Heede und seine Frau Anna geb. von Haren, die von Johan Gosevort zu Landegge und dessen Frau Anna auf acht Jahre 200 Rtl. geliehen haben, ihren Gläubigern ihr freies adeliges Burglehen zu Landegge genannt die Hoffwonunge. Beiden Seiten bleibt die Kündigung des Kapitals vorbehalten. Sollte Melchior von Heede das Burglehen verkaufen wollen, hat Gosevort das Vorkaufsrecht. Gosevort kann das Burglehen auch weiterverpfänden, falls bei einer Kündigung des Kapitals durch ihn Melchior von Heede nicht in der Lage ist, das Geld aufzubringen. Der Richter siegelt mit dem Gerichtssiegel. Zeugen: ''Johan (......), Jurgen Hausz", Gerichtsschreiber.
Ausf.-Perg., durch Moder verursachte Lücken mit Textverlust am Schluß der Urkunde, anh. Siegel. Rückseite: 1681-05-04 Einlösung der Obligation durch den Erbkämmerer bei Stine, Witwe des Lammert Gosevort. Geschehen zu Spahn auf dem Hümmling. Unterschrieben für die schreibunkundige Witwe durch Henricus Henrici, Pet. Schreiber, Heinrich Spiegelberg und H. Röttinghausz.
(StAMS, Archiv Assen, Urkunde Nr. 2096)
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