Notizen zu dieser Person
Seit 1709 Bauer auf dem Abrellengut/St.Märgen-Spirzen, später Hogenhof genannt. Verkaufte das Hofgut am 20.03.1711 an Josef Hog und dessen Ehefrau Maria geb Kaltenbach. Lorenz Braun war dann in St.Märgen-Schweighöfe wohnhaft. Kaufbrief vom 25.1.1709: Lorenz Braun über seines vielgeliebten Vaters sel. Hans Braun in der Spirzen, St.Märgemer Vogtei verlassenes Haus und Gütlein. Im Namen und anstatt der wohledel geborenen und gestrengen Herrn, saße Simon Braun, der Zeit Vogt zu St.Märgen, daselbsten öffentlich zu Gericht und bekenne, daß von mir und den zu End gemelten Urteilssprechern persönlich erschienen seie die ehrsamen und bescheidenen Daniel Löffler (Fallerhofbauer/Spirzen) und Mathias Löffler (Rankhofbauer/Zwerisberg). Weiland Hans Braunen sel. in der Spirzen hinterlassene Wittib Anna Dilgerin und deren Kinder geordnete respektive Beistände und Pfleger an einem Teil vor Gericht zugegen und bekannten diese vögtlicher Weis vor deren Erben und Nachkommen, verkauft und zu kaufen geben hätte, geben auch mit Mund und Hand, außer deren Freunde Gewähr und Gewalt zu kaufen dem ehrsamen Lorenz Braun, weiland ersagtem Hans Braun sel. hinterlassenen jüngsten Sohn, verbeiständet mit Hans Georg Herrmann (Hansjörgenhofbauer/Schweig- höfe und Josef Schwähr am anderen Teil vor Gericht zugegen, allen dessen Erben und Nachkommen zu kaufen, benanntlich ein Haus und Mühle unter zwei Dächer, samt dem völligen liegenden Boden, bestehend in zwei Lehen, das Abrellen Gut genannt, an Matten, Garten, Acker, Waldungen, Wun und Weid, wildes und zames Feld, alles in der langen Spirzen gelegen, oben an Bartle Wehrle (Spirzjockelhofbauer/Spirzen), unten an Daniel Löffler (Fallerhofbauer/Spirzen) gelegen nach Ausweisung von Stock und Lochen, mit all seinem Recht und Gerechtigkeiten. Und war hierum der Kauf mit Einschluß des Samen und Blumen im Feld, gegen Vorbehalt eines lebenslänglichen Leibgeding für ermelte vielgeliebte Mutter Anna Dilgerin und dessen Stiefvater Philipp Rombach, wie selbes ordentlich beschrieben, zugangen um 900 fl. Gulden, außer Herren Recht, an Drittel Bodenzins, Ehrschatz, Fählen und Abzug, für frei, ledig und eigen. Über dies hat der Käufer ein Roß, ein jährig Fülle, Kühe, zwei vierjährige Stiere, drei Kalbele, vier Saugkälber, einen aufge- rüsteten Leiterwagen, alles vorhandene Roß- und Wagengeschirr, Pflug, Sech und Wegeisen, Zaugeln, Joch und Jochriemen samt alles um das Haus liegende Holz, in einem Anschlag angenommen um 185 fl. Gulden. Weches, nunmehr 1085 fl. Gulden, er seiner vielgeliebten Mutter und deren Schuldgläu- bigern nach Inhalt eines ihm eingehändigten Schulddenregister samt Rechnung des Leibgedings ordentlich und auf die voran ordierte Weise er zu bezahlen versprochen. Diesem nach begehrte der Käufer einen Brief. Der war ihm und ermelten Herren Siegel mitgeteilt. Und sprechen darüber Urteil die oben beschriebenen Richter zu St.Märgen, den 25. Jänner 1709 gefertigt.