Notizen zu dieser Person
[VORFAHren v. Johannes Franz Lütkehaus, v, 3.6.07 .GED] Er war bei seiner Heirat 28 Jahre alt. Wegen sog. Einlieger siehe: www.nhv-ahnenforschung.de/Verordnungen/Einlieger-1805.htm "Verordnung, die Einlieger betreffend, von 1805. Abschrift von Klaus Pumpenmeier aus : Landesverordnung des Fürstenthums Lippe. Fünfter Band, Seite 135 "Von Gottes Gnaden Wir Pauline Christine Wilhelmine, verwitwete Fürstin zur Lippe, Edle Frau und Gräfin zu Schwalenberg und Sternberg ec. Gebohrene Fürstin zu Anhalt, Herzogin zu Sachsen, Engern und Westphalen,Gräfin zu Ascanien ec. Vormünderin und Regentin. ..... Das Wohl des Landes und seiner Bewohner nöthigt Uns daher, nach vorheriger Berathung auf dem Landtage, hiermit folgendes zu verordnen: 1) Die Ehen solcher jungen Leute, die sich in den Einliegerstand begeben, sind künftig vor geendigtem 24ten Lebensjahre der Manns- und vor dem 20ten der Frauensperson so wenig in den Städten als auf dem Lande zu gestatten, wenn sie gleich nach der auch in Absicht ihrer ferner zu beachtenden Vorschrift im §. 3. der Gesindeordnung vom 14ten November 1795, schon zwey Jahre lang bey anderen gedienethaben; und dürfen bey schwerer Verantwortung weder die Obrigkeiten die Eheverschreibungen für dergleichen Personen, die jenes Alter noch nicht erreicht haben, errichten, noch die Prediger solche proclamieren und copulieren.....