♀ Anna ERNST
Eigenschaften
Art |
Wert |
Datum |
Ort |
Quellenangaben |
Name
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Anna ERNST |
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Beruf
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Dienstmagd |
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Notizen zu dieser Person
Anna Ernst wird am 3. Mai 1746 in Machtsum angeklagt, ihr am 30. 4. 1746 geborenes Kind getötet zu haben. Im Verlauf des weiteren Prozesses in Steuerwald wird Annen Ernst für nicht schuldig befunden aufgrund ihres Gemütszustandes. Die Gutachter der Universität Helmstedt empfahlen die Hinzuziehung eines Mediziners, um den Gemütszustand eindeutig festzustellen. Der Pfarrer von Borsum gab in seiner Aussage während des Prozesses an. dasss die Einfältigkeit der Annen Ernst im ganzen Kirchspiel Borsum bekannt sei. Bis zu ihrem 7.Lebensjahr hätte sie kein Wort gesprochen und sei immer unfähig gewesen, eigene Gedanken zu haben und umzusetzten. Zu allen von ihr verlangten Tätigkeiten müsste sie erst angeleitet werden, sie sei von Jugend auf bis ihr jetziges Alter derzeit dumm und nicht bei Sinnen befunden worden Da Gutachten der Universität Helmstedt führt weiter aus, dass die Dienstherrschaft( Catharina Ernst ID 39136, die Frau von Jacob MeyerID 39135) und das Gesinde auf dem Meyerschen Hof Kenntnis hatten und durch unterlassende Hilfsleistung mitschuldig geworden sein. Im Prozess sagt Annen Ernst aus, dass die Knechte sie ausgelacht hätten, als sie mit Schmerzen im Bett lag. Zur Bäuerin hätten sie gesagt, "hehet und holet die Creipsche her" Die Creipsche ist die Hebamme des Dorfes. Die Bäuerin aber hätte die Knechte ermahnt, sie sollten keinen Spott mit ihr treiben. Obwohl der Knechte und die Bäuerin bei der Geburt in Rufweite waren , hat Annen Ernst nicht um Hilfe gerufen, weil sie Angst vor dem Spott der Knechte hatte. Am 26. Oktober 1746 wird Annen Ernst nach Peine ins Spinnhaus überstellt. Die Todesstrafe wird nicht angewandt.
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