Notizen zu dieser Person
Anscheinend hatte er bereits im Jahre seiner Heirat die Hofstatt seines Vaters übernommen, da er an dessen Stelle im
Dienstregister erscheint. Am 15.März 1720 bittet er in einem Gesuch, daß ihm der Oberförster einen Stamm Holz anweisen möge,
das das "ungestände weder an meinem Haus eine gantze Wandt über einen Hauffen geschlagen, daß mich nicht darin erhalten
kann". Der Stamm wurde von der "Fürstl. Vormundtschafts Camer" in Dietz auch genehmigt (W 171/Z 3269). Am 4. März 1726
(W 171/Z 2542) heißt es: "Der Nisterbach ist nicht Rittmeister Esler, sondern an Johann Jost Buchner und Christ Zimmermann
unterverpachtet". 1731 scheint Johann Best größere bauliche Veränderungen vorgehabt zu haben, denn er bittet erneut für sich
um 2 Eichenstämme Bauholz aus den herrschaftlichen Waldungen (W 171/Z 3269). 2 Jahre später leistet er als Kirchenältester
seine Unterschrift bei einem Beschwerdebrief der Gemeinden Unnau, Pfuhl und Zinhain gegen die Gemeinde Hof wegen der
Kirchenstühle zu Marienberg (W 171/Z 1906). 1737 muß er 20 alb für einen Wagen Lagerholz aus dem herrschaftlichen Wald
bezahlen (W 190/13590), ein Jahr später 15 alb (W 190/ 13591) für 1 Buche, die er im Schornberg gehauen hatte. Aus einer
Aufstellung des Jahres 1741 (W 171/V 514) geht hervor, daß er 52 Morgen Land, 2 Pferde, 2 Zugochsen, 9 Kühe, 4 Kälber bzw.
Rinder, 2 Schweine und 1 Magd besaß. Es war der größte Bauernhof im Kirchspiel Marienberg, der mit 1 fl, 12 alb, 1/2 d in
der Schatzung stand und 7 fl, 10 alb und 1 1/2 d Herrngeld entrichten mußte. Außerdem waren noch 9 alb Contribution zu
entrichten. 1742 wird Johannes Best als Gerichtsschöffe erwähnt (W 190/ 13596).