Heinrich JANSEN

Heinrich JANSEN

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Heinrich JANSEN
Beruf Tagelöhner ab 1849 Dremmen Information über diesen Ort im GOV nach diesem Ort suchen

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 10. März 1797 Dremmen Information über diesen Ort im GOV nach diesem Ort suchen
Wohnen ab 1849 Dremmen Information über diesen Ort im GOV nach diesem Ort suchen
Heirat 28. April 1849 Aphoven b. Heinsberg Information über diesen Ort im GOV nach diesem Ort suchen [1]

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
28. April 1849
Aphoven b. Heinsberg
Anna Catharina Elisabeth DORRY

Quellenangaben

1 Traubuch Aphoven, Rheinland 1849, Nr. 5
 No 5 Heiraths=Urkunde Bürgermeisterei Aphoven Kreis Heinsberg Regierungsbezirk Aachen Im Jahr tausend achthundert vierzig und neun, den achtundzwanzigsten des Monats April, mittags zwölf Uhr erschienen vor mir, Hermann Joseph Paulsen, Bürgermeister von Aphoven als Beamten des Personenstandes, in dem Gemeindehause daselbst: Einerseits der Heinrich Jansen, Wittwer von der Magdalena von der Lieare, geboren zu Dremmen am zehnten Marz siebenzehnhundert sieben und neunzig, alt zwei und fünfzig Jahre, Standes Tagelöhner, wohnhaft zu Dremmen, Regierungsbezirk , ehelich großjähriger Sohn des Paul Jansen, Standes ? wohnhaft zu Schleiden und dessen Ehefrau Maria Catharina Philippen, Standes ohne, wohnhaft zu Dremmen und beide verstorben. Andererseits: die Anna Catharina Elisabeth Dory, geboren zu Eupen am zehnten April Jahres siebzehnhundert siebenundneunzig - alt zwei und fünfzig Jahre, Standes ohne, wohnhaft zu Schleiden, Regierungsbezirk Aachen, ehelich großjährige Tochter des Christian Dory, Standes Leinenweber wohnhaft zu Schleiden und dessen Ehefrau Maria Anna Classen, Standes ohne, wohnhaft zu Schleiden, beide verstorben. und forderten mich auf, die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen. In Erwägung, daß die erforderlichen beiden öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath vor der Hausthüre des Gemeindehauses zu Laffeld und Dremmen Statt gehabt haben, nämlich die erste am fünfzehnten April, und die andere am zweiundzwanzigsten April letzthin, daß ferner die Urkunden über die Ankündigung dieses Eheverlöbnisses vorschriftsmäßig öffentlich angeheftet gewesen sind und mir kein Einspruch gegen diese Verheirathung eingereicht worden ist. Nach genommener Einsicht der übrigen von den Requirenten zur Nachweise ihres Alters und ihrer gesetzlichen Befugnis zur Eingehung dieser Heirath beigebrachten Urkunden, nämlich: 1. die Sterbeurkunde der ersten Frau des Bräutigams ist beigefügt unter der Anlage A; 2. Die Geburtsurkunde des Bräutigams, die Sterbeurkunde dessen Ehefrau sind enthalten auf der Anlage A. ? die Sterbeurkunden der Großeltern väterlicher Seite.; 3. Die Großeltern des Bräutigams mütterlicher seits sind nach der Sterbeurkunde der Mutter des Bräutigams verstorben, da Sterbeurkunden nach der ?migung der Bürgermeisterei zu Dremmen, laut Anlage B, nicht zu finden. 4. Die Genehmigung über die gesetzliche Verkündigung in der Bürgermeisterei Dremmen ist beigefügt auf Littera C. 5. Die Geburtsurkunde der Braut ist beigefügt sub Littera D, ? Ausfertigung 6. Die Sterbeurkunde des Vaters der Braut ist hier eingetragen in den ? ? des Jahres achtzehnhundert einund vierzig sab Nummer drei 7. Die Sterbeurkunde der Mutter der Braut ist eingetragen in den hiesigen Sterberegistern sab Nummer dreiund zwanzig des Jahres achtzehnhundert neununddreißig. 8. Die Sterbeurkunde des Großvaters der Braut väterlicher seits ist eingetragen in den hiesigen Sterberegistern sab Nummer zweiundzwanzig des Jahres achtzehnhundert acht. 9. Wie mir der unter der ad 6 verzeichneten Urkunde ? ist die Großmutter der Braut mütterlicher seits verstorben, nach der Bescheinigung sub Litta D in ? nicht aufzufinden. 10. Die Sterbeurkunden der Großeltern der Braut mütterlicherseits sind beigefügt auf Littera D. Habe ich, um jener Aufforderung zu genügen, nach deutlicher Vorlesung aller vorbezogenen Urkunden und des sechsten Kapitels des von dem Ehestand handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuches, den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut befragt, ob sie sich einander ehelichen wollten ? Da nun jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat; so erkläre ich hiemit im Namen des Gesetzes, daß der Heinrich Jansen und die Anna Catharina Elisabeth Dory gesetzlich verheirathet sind. Worüber alles ich sofort gegenwärtige Urkunde im Beiseyn der nachbenannten vier Zeugen, nämlich: 1. des Gottfried Bartoz, dreißig Jahre alt, Standes Ackerer, wohnhaft zu Laffeld, den Ehegatten nicht verwandt. 2. des Jacob Bartz, einunddreißig Jahre alt, Standes Ackerer, wohnhaft zu Laffeld, den Eheleuten nicht verwandt 3. des Leonard Krebs, achtundfünfzig Jahre alt, Standes Gemeinde?, wohnhaft zu Laffeld, den Eheleuten nicht verwandt 4. des Franz Carl Busch , vierunddreißig Jahre alt, Standes Sakentoir?, wohnhaft zu Laffeld, den Eheleuten nicht verwandt in doppelter Urschrift aufgesetzt und mit den neuen Ehegatten und den Zeugen unterschrieben habe. ausgenommen den Ehegatten, welche erklären, nicht schreiben zu können. So ? zu Laffeld auf Jahr Monat und Tag ? ?. Unterschriften

Datenbank

Titel Gesamtfamilie Dörry, Doerry, Dörrien samt Nebenlinien und etlichen Mütterlinien und Namensvarianten.
Beschreibung Enthält u.a. folgende Geschlechterfolgen:
Geschlecht Dörry mit Namensvarianten und etlicher Mütterlinien, Quellen: eigene Forschungen (inkl. verschiedener Familienmitglieder);
Geschlecht Dörrien mit Namensvarianten, Quellen: Die Dörriens, 1910;
Genealogien Hildesheimer Ratsgeschlechter, 1988;
Roth's Leichenpredigten;
Geschlecht Kypke mit Namensvarianten, Quellen: Kurze Geschichte der Familie Kypke,1904;
verschiedene Pfarrerbücher;
Geschlecht Tappe(n) mit Namensvarianten, Quellen: Tappen'sches Familienbuch, 1888;
Geschlecht Malsy mit Namensvarianten, Quellen: eigene Forschungen (inkl. verschiedener Familienangehörigen);
Hochgeladen 2024-02-25 10:27:21.0
Einsender user's avatar Rainer Dörry
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