Maria Agnes SCHALEBACH

Maria Agnes SCHALEBACH

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Maria Agnes SCHALEBACH

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt geschätzt 1800
Tod vor 9. Oktober 1841
Ereignis

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Johan Leonhard SCHMITZ

Quellenangaben

1 Traubuch Aphoven, Rheinland 1841, Nr. 9
 No 9 Heiraths=Urkunde Bürgermeisterei Aphoven Kreis Heinsberg Regierungsbezirk Aachen Im Jahr tausend achthundert ein und vierzig, den neunten des Monats October, vormittags neun Uhr erschienen vor mir, Hermann Joseph Paulsen, Bürgermeister von Aphoven als Beamten des Personenstandes, in dem Gemeindehause daselbst: Einerseits der Heinrich Anton Dorry, geboren zu Schleiden am neunzehnten October achtzehnhundert eins [laut Geburtsurkunde dix-neusieme de mois Brumaire i'an quatorze, wäre also am 19. 11. 1805 - R.D.] alt vierzig Jahre, Standes Weber, wohnhaft zu Schleiden, Regierungsbezirk Aachen, Sohn des verstorbenen Christian Dorry, Standes Weber wohnhaft zu Schleiden und dessen verstorbenen Ehefrau Anna Maria Classen, Standes Hausfrau, wohnhaft zu Schleiden. Andererseits: die Maria Josepha Schmitz, geboren zu Aphoven am siebenzehnten Maerz Jahres achtzehnhundertzwanzig - alt ein und zwanzig Jahre, Standes Magd, wohnhaft zu Schleiden, Regierungsbezirk Aachen, Tochter des verstorbenen Johann Leonard Schmitz, Standes Laborer wohnhaft zu Aphoven und dessen verstorbener Ehefrau Maria Agnes Schalebach, Standes Hausfrau, wohnhaft zu Aphoven. und forderten mich auf, die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen. In Erwägung, daß die erforderlichen beiden öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath vor der Hausthüre des Gemeindehauses zu Aphoven Statt gehabt haben, nämlich die erste am fünf und zwanzigsten September, und die andere am sechsten October letzthin, daß ferner die Urkunden über die Ankündigung dieses Eheverlöbnisses vorschriftsmäßig öffentlich angeheftet gewesen sind und mir kein Einspruch gegen diese Verheirathung eingereicht worden ist. Nach genommener Einsicht der übrigen von den Requirenten zur Nachweise ihres Alters und ihrer gesetzlichen Befugnis zur Eingehung dieser Heirath beigebrachten Urkunden, nämlich: 1. die Geburts Urkunde des Bräutigams befindet sich in den hier degouirten Geburts Registern eingetragen ? ? Nummer acht des besagten Jahres; 2. Die Sterbe Urkunde des Vaters des Bräutigams befindet sich in den hier degouirten Sterbe Registern eingetragen unter Nennung drei, des Jahres achtzehnhundert und vierzig; 3. Die Sterbe Urkunde der Mutter des Bräutigams befindet sich in dem degouirten Sterbe Register, ? ? am achtzehnten Juni achtzehnhundert neun und dreißig unter Nummer drei und zwanzig; 4. Die Geburts Urkunde der Braut befindet sich in den hier degouirten Geburts Registern, eingetragen unter ? und mit dem besagten Jahre; 5. Die Sterbe Urkunde des Vaters der Braut befindet sich in der hier degouirten Sterbe Registern ? ? am zwanzigsten November achtzehnhundert sechs und dreißig unter Nummer acht und vierzig. 6. Die Sterbe Urkunde der Großeltern der Braut väterlicherseits und mütterlicher seits befinden sich in den hier degouirten Sterbe Registern; 7. Die Sterbe Urkunden der Großeltern des Bräutigams mütterlicher seits liegen bei sub Littera? 8. Die Sterbe Urkunde des Großvaters des Bräutigams väterlicher seits befindet sich in den hier degouirten Sterbe Registern; schriftlich der Groß Mutter des Bräutigams, väterlicher seits, erklärten der Bräutigam und die vier Zeugen, daß ihnen deren Wohnort unbekannt sey und daher keine Todes Urkunde beigebracht werden könnte. Habe ich, um jener Aufforderung zu genügen, nach deutlicher Vorlesung aller vorbezogenen Urkunden und des sechsten Kapitels des von dem Ehestand handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuches, den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut befragt, ob sie sich einander ehelichen wollten ? Da nun jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat; so erkläre ich hiemit im Namen des Gesetzes, daß der Heinrich Anton Dorry und die Maria Sophia Schmitz im Stande der Ehe vereint sind. Worüber alles ich sofort gegenwärtige Urkunde im Beisein der nachbenannten vier Zeugen, nämlich: 1. des Leonard Pauly, sieben und zwanzig Jahre alt, Standes Ackerer, wohnhaft zu Schleiden, den Ehegatten nicht verwandt. 2. des Michael Houben, zwei und zwanzig Jahre alt, Standes Weber, wohnhaft zu Laffeld, den Eheleuten nicht verwandt 3. des Johan Jansen, ein und sechszig Jahre alt, Standes Ackerer, wohnhaft zu Laffeld, den Eheleuten nicht verwandt 4. des Jacob Jansen , sechs und sechszig Jahre alt, Standes Ackerer, wohnhaft zu Laffeld, den Eheleuten nicht verwandt in doppelter Urschrift aufgesetzt und mit den neuen Ehegatten und den Zeugen unterschrieben habe. ausgenommen Michael Houden, welcher erklärte, des Schreibens unerfahren zu sein. Unterschriften

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Titel Gesamtfamilie Dörry, Doerry, Dörrien samt Nebenlinien und etlichen Mütterlinien und Namensvarianten.
Beschreibung Enthält u.a. folgende Geschlechterfolgen:
Geschlecht Dörry mit Namensvarianten und etlicher Mütterlinien, Quellen: eigene Forschungen (inkl. verschiedener Familienmitglieder);
Geschlecht Dörrien mit Namensvarianten, Quellen: Die Dörriens, 1910;
Genealogien Hildesheimer Ratsgeschlechter, 1988;
Roth's Leichenpredigten;
Geschlecht Kypke mit Namensvarianten, Quellen: Kurze Geschichte der Familie Kypke,1904;
verschiedene Pfarrerbücher;
Geschlecht Tappe(n) mit Namensvarianten, Quellen: Tappen'sches Familienbuch, 1888;
Geschlecht Malsy mit Namensvarianten, Quellen: eigene Forschungen (inkl. verschiedener Familienangehörigen);
Hochgeladen 2024-02-25 10:27:21.0
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