Anna ?

Anna ?

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Anna ?
Name ZILCH
Name VERH. ZILCH

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt geschätzt 1560
Tod nach 6. Oktober 1603 Klein Welzheim b. Seligenstadt Information über diesen Ort im GOV nach diesem Ort suchen
Hexenprozess 13. September 1603 Seligenstadt Information über diesen Ort im GOV nach diesem Ort suchen [2]
Heirat etwa 1579

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
etwa 1579
Peter I. ZILCH

Quellenangaben

1 Vorfahrenliste und Familiengruppenbogen Malsy von Peter Wolf aus Mainhausen und Robert Malsy aus Seligenstadt
 Vorfahrenliste und Familiengruppenbogen Malsy von Peter Wolf aus Mainhausen und Robert Malsy aus Seligenstadt
2 Helena Maria Schilling, Zellhausen im Wandel der Zeiten
 Helena Maria Schilling, Zellhausen im Wandel der Zeiten (Hrg. Dr. Heinz Schilling - 2. unveränderte Auflage 1997), Seiten 157 - 165, "Das Thema Hexenprozesse ist ein düsteres Kapitel und ohne genauere Kenntnisse einer geschichtlichen Epoche kaum zu verstehen. Diese Epoche war zutiefst gläubig und gleichzeitig zutiefst abergläubig. In Gott sah man die Macht des Guten und im Teufel die Gegenmacht des Bösen. Die ganze Welt wurde nach diesem Prinzip geordnet. Wenn beispielsweise in der Natur etwas unerklärliches geschah, Unwetter, Missernten, Schädlingsplagen, Hungersnöte oder unerklärliche Krankheiten auftraten, wurden sie dem Teufel zugeschrieben, als dessen "Agenten" auf der Erde "Hexen" und "Zauberer" verfolgt wurden. Als "Hexen" bezeichnete man Frauen von denen man annahm, dass sie einen Pakt mit dem "bösen Feind", also mit dem Teufel geschlossen hätten. Man glaubt sie hätten sich mit ihm vermählt, um unter Anwendung von Zaubermitteln den Mitmenschen Schaden zuzufügen. Hexen wurden beschuldigt, an nächtlichen Gelagen unter Vorsitz des Teufels "Hexensabbat" in gotteslästerlicher Weise teilzunehmen. Dahin gelangten sie nach einem Flug durch die Lüfte. Nach der Unzucht mit dem Teufel verwandelten sie sich in allerlei Tiere, besonders in Katzen und Wölfe. So konnten sie das Wetter bestimmen, sowie Menschen und Vieh auf mancherlei Art bezaubern. Der Hexenglaube ist fast so alt wie die Menschheit. Zwischen 1400 und 1700 lag die Zeiten der großen "Brände" (Hexenverfolgungen). Hexenprozesse waren zunächst eine Angelegenheit des Kirchenrechts. Im Kurfürstentum Mainz nahm eine erste große "Brandwelle" in den 1590er Jahren ihren Anfang (Slodan-Heppe 1912/II, 41). Es gibt Gegenden, wo die Verfolgungswelle sehr viel mehr Opfer forderte als in der Region Seligenstadt. Von 1593 an wurden im Odenwald, in Franken und in der Wetterau regelrechte Hexenjagden veranstaltet. Dennoch wurden im Bereich des Vizedomamts Aschaffenburg, zu dem auch die Stadt und Zent Seligenstadt gehörte in der Zeit von 1610 bis 1630 einhundertzwanzig Menschen "justifiziert", also in Hexenprozessen abgeurteilt, wobei Denunziation und Massenhysterie eine besondere Rolle spielten. 1603 wird vor dem Zentgericht in Seligenstadt ein Hexenprozess durchgeführt, den der Rechtsschreiber Caspar Bensheimer festgehalten hat. (Stadtarchiv Seligenstadt). Gerichtsvorsitzender war der Faut Adam Stirn, ein Jurist. Beisitzer waren der Ratsherr und Brauer im "Stern", Hieronymus Dockenbach, sowie der Ratsherr Kaspar Löhr, dessen Nerven offenbar nicht stark genug waren um dem ganzen Verhör mit all seinen Grausamkeiten beiwohnen zu können. Das Verhör war nichts anderes als eine grausame Folterung. Die Ausgangssituation: Drei Frauen werden zum "freiwilligen Verhör" geladen, wenn sie nicht gestehen sollen sie gefoltert werden. 1. Anna Schmiedtner aus Mainflingen Sie war die zweite Frau des Ulrich Schmidtner und scheint erst 1598 geheiratet zu haben. Es kann nicht festgestellt werden, ob sie selbst bereits Kinder hatte. Auf jeden fall hatte sie drei Kinder aus der ersten Ehe ihres Ehemanns Ulrich Schmidtner zu betreuen. 2. Krein (Katharine), Wenzel Selzers Frau von Zellhausen. Sie kann schon älter gewesen sein, da ihr Mann bereits 1578 in Zellhausen als "Nachbar" erwähnt wird. 3. Anna Zilch, Frau des Peter Zilch d. Ä. Wwr. aus Klein-Welzheim Außerdem ist noch von einer "Junkerin" aus Zellhausen die Rede, die "mit und zugegen" war. Über sie ist im Prozess nichts Näheres zu erfahren. "Anno 1603 Sampstags den 13ten Septembris uff der Churfürstl. Meinzischen hochloblichen weltlichen Herrn raethenn unnd des herrnn Vicedomb iungst sub dato den 6ten huius abgegangenen beveel zu untertahniger gehorsamer volge haben M. Adam Stirn, Fauth, Bechtoldt Strutman, Zentgraff, bewesend Caspar Loehers und Jeronimus Dockenbachs der bau unndt Rentmeister die 3 verhofenen personen zu Seligennstadt mit namen Ulrich Schmidtners Hausfrau zu Meinflingen, Krein wendel Selzers hausfrau von Zellhausen unndt Annam Peter Zilgen des alten wittiben von Welßheim ernstlich sampt und eine iede besonders von denen uff sie einkommenen besagungen auch anderer indicien und gegen inen bestehenden starklaufenden verdachts halben freiwilligen rundten bekentnus vernohmen und mit beistellung des scharfrichters vor unauspleiblicher tortur und peinlicher anstrengung verwarnt, haben sich bezeigt und außgesagt wie volgt:" [Vicedom=Vertreter des Mainzer Bischofs mit Sitz in Aschaffenburg] [sub dato=unter dem Datum des 6. des laufenden Monats] [Hausfrau=Ehefrau, die den Haushalt leitet] [Krein=Katharina, die Hausfrau des Wendelin Selzer] [Besagungen=Anklagen] [Beistellung des scharfrichters=Der Scharfrichter leistet "Beistand"] [Tortur und peinliche Anstrengung=Folterung und schmerzhafte Behandlung] Anna Schmidtner bekommt nun zunächst eine Liste "viljerigen verdachts und anderer indicien" vorgelesen, bekennt jedoch nichts davon. Das ist das Zeichen für die Folter: Beinschrauben anlegen! Die Folterungen erfolgten mit einem Werkzeug, das ähnlich wie eine große Schere die Oberschenkel zusammenpresste, bis die Knochen krachten. Gestand die Angeklagte immer noch nicht, so wurde sie "uffgezogen". Dies konnte auf doppelte weise geschehen. Entweder man band der Angeklagten die Hände auf dem Rücken zusammen und zog sie daran hoch, bis die Arme hintenüber aus den Gelenken sprangen, oder man zog die Angeklagte an einem Arm hoch bis an die Decke der Folterkammer und beschwerte den entgegengesetzten Fuß mit Gewichten. Gestand sie auch dann nach oft stundenlangem Hängen nicht, so sengte man die Gefolterte mit Pechfackeln under den Achselhöhlen und an der Scham an. Da gestand die Schmidtnerin einiges, widerruft jedoch als die Zwinge gelockert wird. Faut Adam Stirn redet auf sie ein und verwarnt sie. Da erzählt sie eine Geschichte, die viele Jahre zurückliegt: Ihr sei vorgehalten worden, dass sie bei der heirat kein Geld eingebracht habe, da sei sie "unmutsam und traurig" geworden und ins Bruch "grasen gehen wollen". [Was im deutschen Aberglauben der Blocksberg (Brocken) im Harz ist, nämlich zentraler Versammlungsort aller Hexen, das ist für Zellhausen der Bruch-Gürtel vom Benzbruch über den Mühlbruch zum Helmeisbruch bis zum Zellerbruch.] "Unterwegs bei den Lachbaumen were der boeß Feindt zu ir kommen. Vertroestung geben, er wolt ir auß aller not helfen. Sie aber nicht desto weniger ires wegs fort ins Bruch gangen. Daselbsten ist er ir wider erschienen und alda hab er ir ein wurzeln geben, damit sie viehe und anteres verderben soll. Sie hab ir selbst ein Kalb uund ein schwein vor ein jar damit umbracht. Ir Hochzeit mit dem boesen Feindt were bei Zellhausen uff der Viehweidt geschehen. Im Milbruch getauft worden." Teufelstaufe und Teufelshochzeit sind typische Bestandteile der Hexenprozesse. Nicht nur die geistige Zuwendung zum bösen Feind soll damit bekannt werden, sondern auch die körperliche Vereinigung. Diese eher "persönlichen" Verbrechen gegen Moral und Sittengesetze erfahren nun noch eine Ausweitung, wenn die Schmidtnerin wie nach einem Drehbuch zugibt, sie habe "raupen gemacht", also eine Raupenplage, unter dem die Allgemeinheit zu leiden hatte. Das sei 1601 gewesen. Im selben Jahr habe es wieder eine Teufelshochzeit gegeben, sogar eine Massenhochzeit und es werden 8 Frauen genannt, die dabei gewesen seien. Die Protokollführung des Caspar Bensheimer ist so, dass immer nur die "Geständnisse" der Angeklagten dokumentiert werden, niemals die Fragen des Richters. Man erfährt also nicht, ob der Frau aus Mainflingen Suggestivfragen gestellt wurden. Darauf deutet jedoch einigens hin, denn die 8 angeblich beim Hexentanz im Bruch beteiligten Frauen waren entweder bereits als Hexen abgeurteilt und verbrannt worden, oder standen jetzt vor Gericht. Die hier vorgeführte Prozesstechnik war üblich: die Angeklagten "gestanden" in der Regel Namen von "Mittätern", was die Grundlage für weitere Prozesse bildete. Was Anna Schmidtner bisher im Prozess äußerte, reichte offenbar nicht. Noch einmal werden die Beinschrauben angelegt. Damit zum Reden gebracht bekennt sie, dass sie nun seit 20 Jahren schon zaubern könne, die Pfarrköchin von Hörstein habe es ihr beigebracht durch ein Gebet an den Teufel. Da habe sie Gott abschwören müssen. Die Beinschrauben werden fester angezogen und die Angeklagte redet schnell, Ungereimtes und Unerklärliches. Caspar Bensheimers Feder fliegt übers Papier, der Text bekommt Lücken. Die körperliche Qual der Anna Schmidtner bringt sie zum Phantasieren: Sie habe den Teufel sexuell begehrt, dann würde sie ihn für ihr Leben lang genug haben.... Er habe gewollt.... Er habe gebuhlt.... Die Köchin dabei gewesen.... zugesehen.... Da verfällt der Gerichtsschreiber plötzlich ins Lateinische: "Coitum cum temone..."(Beischlaf mit dem Teufel in Anwesenheit eines Zeugen). Weiter lateinisch: (Die Angeklagte befestigt, dass sie´s auch mit dem Pfarrer gehabt habe). Und wieder schildert die Gepeinigte eine "Teufelshochzeit", drei Tage lang sei gefeiert worden. 6 Frauen werden als Beteiligte namentlich genannt, weiter "seyen etliche weiber aus Horsten (Hörstein) dabey gewesen, seien aber verbrennt", ein Spielmann aus Klein-Ostheim habe aufgespielt. Danach habe sie alleine und mit anderen Kühe und Schweine verhext, die seien bald eingegangen, auch ein Pferd. Doch "wiewol si wol zum zweiten mal uffgezogen, ein und niedergelassen, doch für dißmal nit mer von ir zu pringen gewesen. Gut weil gehangt". Nun war Katharina (Krein) Selzer, die Frau von Wendelin (Wendel) Selzer aus Zellhausen an der Reihe. Für diesen Prozess war sie präpariert worden, man hatte ihr seit einer Woche nichts mehr zu essen gegeben. Deswegen gesteht sie gleich: Ungefähr fünf Jahre nach dem "Markgrevischen Krige" (also etwa 1557) habe sie in einem einzigen Winter drei Pferde behext, sie seien alle gestorben. Sie habe damals in Froschhausen gewohnt, ihr erster Mann war gerade gestorben, und sie als Witwe mit "sechs arme kinderlein" habe alleine dagestanden, die Erbschaft sei für die Schulden draufgegangen. Da sei sie mit ihren Kindern am Fastnachtsdienstag nach Zellhausen gewandert, wo ihre Eltern wohnten. Danach sei sie eine zeitlang in Babenhausen, dann nach Altdorf und Harreshausen immer zum Betteln gewesen, habe Brot gesammelt. Eines Abends sei es ein bisschen später geworden als sonst: "Were im Buchenlohe ein schwarzer mann zu ir kommen. Gefragt, wie es ir und iren kindern erginge. und da sie ir elend geclagt, hab er ir vertrostung geben, solt unverzagt sein. Er wolt sie nit verlaßen, solt genug haben, soll ime volgen. Druff sie im die hand geben, und er ir ein Schreckenberger geben uund druffs alsbaldt sein willen mit ir verbracht. Sie wisse aber nit, wo hernach der Schreckenberger hingekommen. Sie hab anstat deßelben in irem Seckhel, darin sie inen getan, lauter gemull funden". [Buchenlohe=Waldstück zwischen Stockstädter und Harreshäuser Weg] [Schreckenberger=eine Teufelsmütze] "Nachgehens were sie im Binzen grasen gewesen, und indem sie eine handvoll graß gehapt, were er wider zu ir komen. Gesagt, ob sie sehr groß begert, sie solt das graß hinweg werffen. Da hab sie s angesehen, das hartehau darunter gewesenn und hinweg geworfen. Das were sie gewor worden, das er kuhefuß gehapt. Es were ein groß gebroesch.....das sie in die Luft gefürt worden und sie in Schiltsehe gefuhrt, geweschen und getauckt, sie danach unter ein Baum gesetzt, sich heißen truncken. Es were ein hubschen mann gewesen, sein angesicht geschienen, als wan´s gemalt were. Schwarz gecleidet gewesen. Sich Federwisch genannt. Im Binzen, da sie das graß hinweggeworffen und sie in die lufft gefurt, hab er sie uff dem Breitenweeg nidergesetzt. Und gesagt, nun were sie mit leib und seel sein eigen. Er hab ir schwarz ding in die hand geben, mit dem sie viehe und mensch schaden thun solt. Dizmal hab sie´s nit mitgenommen, sondern liegen lassen. Hernach hab er ir ezlich mal anderes geben. Unnd in sonderheit hab sie´s ir selbsten uff ein zeit unter ir stallschwellen gelegt, darin ir drei pferdt in ein winter gestorben, und were der Großmeinster bericht Schug faul gewesen". [Harthau=Hartfutter, Körner] [Schildsehe=körperliche Vereinigung in der Luft] [Großmeinster bericht Schug faul gewesen=der Bericht des Schultheißen Schuck sei gefälscht gewesen] Anschließend wiederholt die Angeklagte z. T. Details aus dem Verhör von Anna Schmidtner, das sie eben erst mitgehört hatte: "Im Buchenlohe, da sie ire hochzeit gehalten, viel weib und man da gewesen, ein pfeifer geholt, were Ciliax der alte Roderportner gewesen. Dabei Herrmanns Geel. Leipketter, Seipelsen, sei gestorben etc. Ungever vor 6 jaren habe Leipketter ir tochter Gelen im Milbruch uff den Erlen auch an boeßen feindt verandert. In die Lufft gefarhren, uff den erlen getanzt. Dabei Sackpfeiffer Jakob zu Zellhausen und gepfiffen. Drei tisch voll. Der boeß feindt were grun gecleidet gewesen." Namen: Gela, Tochter des Herrmann Leips oder Liebs Käthe Seips Else Dieses Verhör verläuft in den Augen der Richter besser, da die Aussagen Namen neuer Opfer liefern, darunter auch einen Mann: Paul Funck, Else Funck, Hert Funck und seine Frau, Ulrich Schmidtners Frau (die Mitangeklagte), Sauer Heinrichs Frau, Schneiders Magdalen, Mergat die alte Seuhirtin, Vehs Reizen Frau, des jüngeren Weiperts Frau, die Junkerin, die la(h)m Christin zu Mainflingen, Peter Winters Frau, Peter Zilgs Frau "so iezt verhaft", Seum Coonrads Frau Elsa wohnhaft zu Zellhausen, Hubsch Ursel aus Seligenstadt, Johanßen Barben (=Barbara), Reinhardt Hansen Fraugen (=Frauchen), Martha Gelph, Marcellins Frau Agathe, Junkers Margarete, Webers Frau ("Gesagt, kunt nit uber die mauer fligen") und Heinrich Seums (Sahm) Frau Ursula aus Zellhausen: "Die hab uffen iren zusammenkunfften selbst bekant, sie hab ein andern legen wollen, und were ir tochter widerfahren, das sie lahm worden und wol ein halb jar gelegen und nit von der stet kommen kunnen". Eine durch Folter erpresste Denunziation lieferte also das Material für das Hexengericht zu Seligenstadt um einen Prozess gegen 23 Menschen zu eröffnen, darunter auch angesehene Seligenstädter Bürgerstöchter. Ob tatsächlich Klage erhoben wurde lässt sich aus den Gerichtsakten des Prozesses von 1603 nicht ersehen. Ganz sicher ist, dass Martha Gelph (Gelf) dem Wahn der Hexenprozesse entging, als sie 1604 Seligenstadt verließ und einen Ratsherr zu Bingen am Rhein heiratete. Die Verhörtechnik des Fauts Adam Stirn muss dem entsprochen haben, was man ein Wechselbad nennt: bei "Gedächnisschwäche" oder sonstigen Unsicherheiten im Redefluss "Wackeln" wurde das Marterinstrument wieder angezogen. Kam die Aussage ohne Stocken, hieß man dies "peinlich frei fragen". Wollte der Richter einzelne Aussagen noch detaillierter, etwa um andere Menschen zu belasten, wird wieder gefoltert. Und kurz nachdem Katharina klagt, es sei ihr "im kopp gar unvernunft", muss sie sich selbst neuer Untaten bezichtigen: Sie habe inm diesem Jahr zur "Haser Kirb" (Häuser Kirchweih=kann sich auf die damals noch existiernede Ansiedlung Hausen südöstlich von Zellhausen beziehen, denkbar wäre jedoch auch Hausen am Spessart) "das Eckern" verdorben. Das hieß, dass es diesmal in der Sausteige und im sonstigen Wald keine Bucheckern und Eicheln für die Schweinemast gab. So nahm die Angeklagte die Schuld auf sich, dass es 1604 ein fast fleischloses Jahr für die Bevölkerung geben würde. Zudem habe sie geplant, im Frühjahr eine solche "durrung zu machen, das das korn nit solt wachsen kommen" (die Aussaat zu verhexen). Den Zauber habe sie auch getan, sich jedoch besonnen und gebetet, "das Got der Her ein regen beschert, davon wider erquickt worden. Aber noch nit vollkomlich frucht pracht und etwas leer gewesen". So weit die Aussagen der Krein aus Zellhausen. Ihr folgte die Anna Zilch aus Klein-Welzheim, der man zuredet, wenn sie "in guthe sagen sole ir genad geschenen". Aus anderen Hexenprozessen wissen wir, dass ein derartiges Angebot nicht etwa ein Verzicht auf das Todesurteil bedeutet hätte. Als kleine Milderung wurde "Hexe" nicht bei lebendigem Leib verbrannt, sondern der Scharfrichter schlug ihr vorher den Kopf ab und warf die Leiche ins Feuer. Sie wurde als "besonders halsstarrig" bezeichnet. "Da man schon die Beinschrauben angelegt", führte sie noch "widerspenstige Redensarten". Danach wird sie ebenfalls "uffgezogen". Man lässt sie offenbar hängen, während die Schmidtnerin aus Mainflingen noch einmal verhört wird. Diese bestätigt ihre erste Aussage, die Hochzeit mit dem bösen Feind "zu Zellhausen uff der Viehweidt" und die Teufelstaufe im Mühlbruch. Dem Schadenszauber habe ein "Imberhauer" (Eberzahn) gedient. Abbruch des Verhörs, Anna Zilch ist wieder an der Reihe. Die Tortur wird offenbar verschärft. Und endlich, sie hat sich offenbar mit dem Tod abgefunden, presst auch ihr die Qual eine ungereimte Geschichte über eine Hochzeit mit dem bösen Feind ab, worin sich Details der vorher miterlebten Aussagen abwechseln. Auch sie beschuldigt plötzlich die beiden Mitangeklagten. Da wird das Verhör wieder abgebrochen. Genug für diesen Tag! Am nächsten Tag, dem Fest der Kreuzerhöhung, wird der Prozess fortgesetzt. Diesmal ist Krein Selzer aus Zellhausen die Erste. Immer neue Einzelheiten werden ihr abgepresst. Das amtliche Protokoll zeigt schlagartig, dass hier ein Mensch steht, dessen Persönlichkeit zerbrochen ist. Als nächste folgt Anna Zilch, die ihr "Geständnis" vom Vortag widerruft, sie wisse nicht, was sie da geredet habe. Die drei Angeklagten wurden ins Gefängnis zurückgeführt, wo man sie drei Wochen lang hungern ließ um den letzten Widerstand zu brechen. Inzwischen fand man auch noch eine vierte "Hexe", Elsa Merget, die Frau des Nikolaus Merget aus Klein-Krotzenburg. Am 6. Oktober 1603 wird der Prozess wieder aufgenommen. Anna Zilch sagt. "sie beger gerne sterben und wolle gar nicht mehr nach Hause, man solle sie doch verprennen. Und was die anderen könnten (nämlich verbrannt zu werden), das hoffe sie auch zu können". Dennoch wird sie gefoltert. Sie hielt auch die dritte Station des "Uffziehens" aus, ohne zu gestehen und wurde erst durch die lang andauernde "Hungerkur" mürbe und widerstandsunfähig. Sie erzählte eine wirre Geschichte, bezichtigte sich selbst des Mordes an ihrem Mann und packte alles aus, was sie wohl je über Hexerei gehört hatte. Sie beschuldigte die Mitangeklagten, schilderte eine Teufelshochzeit, die Unzucht mit dem bösen Feind, beschrieb Frucht- und Vieh-Schadenzauber und benannte immer neue "Komplizinnen". Später widerrief sie all ihre Geständnisse. Dann ist die neue Angeklagte, "Elß, Clos Mergets Frau" aus Klein-Krotzenburg an der Reihe. Sie erzählt zunächst einen erotischen Traum den sie neulich gehabt habe, seitdem aber "cling ir in dem lincken ohr, das sie´s nit kunne sagen." Seitdem sei sie mit der Zauberei behaftet, das habe sie auch ihrem Mann und dem Bruder gestanden und darin sei sie schuldig. Elsa Merget hatte keine Chance. Von ihr ist urkundlich belegt, dass sie auf dem Scheiterhaufen endete. Nach Lage der Dinge kann man als sicher annehmen, dass auch die drei anderen Angeklagten auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurden. Mit dem Feuertod war jedoch die ganze Angelegenheit noch nicht beendet. In der Regel wurden hohe Prozesskosten berechnet, sehr oft auch "Schaden"-Ersatz für Frucht und Viehzauber. Das kostete oft das ganze Vermögen, Hab und Gut, Grund und Boden der Ehemänner, falls vorhanden. Der Prozess von Anna Zilch war für die Richter einer der rentabelsten. Er erbrachte ihnen 159 1/2 Goldgulden. Noch 1612 zahlte Wendel Selzer für die Schulden aus dem Hexenprozess gegen seine Frau aus dem Jahr 1603 jährlich 48 Gulden und 12 Batzen. Im selben Jahr zahlt Heinrich Seum aus Zellhausen immer noch für das Todesurteil an seiner Frau Käthe Leip (Lieb). Demnach muss die 1603 erpresste Denunziation durch Krein Selzer "erfolgreich" verfolgt worden sein. Die Jahresrate für die auf dem Scheiterhaufen hingerichtete "Hexe" betrug 100 Gulden (Staatsarchiv Darmstadt. Sel. 62.362. Abteilung E9. Repertoire.) Auf Anna Zilch können ihre zahlreichen heute noch vorhandenen Nachkommen stolz sein. Einer ihrer Söhne trat als Benediktiner in die Abtei Seligenstadt ein.

Datenbank

Titel Gesamtfamilie Dörry, Doerry, Dörrien samt Nebenlinien und etlichen Mütterlinien und Namensvarianten.
Beschreibung Enthält u.a. folgende Geschlechterfolgen:
Geschlecht Dörry mit Namensvarianten und etlicher Mütterlinien, Quellen: eigene Forschungen (inkl. verschiedener Familienmitglieder);
Geschlecht Dörrien mit Namensvarianten, Quellen: Die Dörriens, 1910;
Genealogien Hildesheimer Ratsgeschlechter, 1988;
Roth's Leichenpredigten;
Geschlecht Kypke mit Namensvarianten, Quellen: Kurze Geschichte der Familie Kypke,1904;
verschiedene Pfarrerbücher;
Geschlecht Tappe(n) mit Namensvarianten, Quellen: Tappen'sches Familienbuch, 1888;
Geschlecht Malsy mit Namensvarianten, Quellen: eigene Forschungen (inkl. verschiedener Familienangehörigen);
Hochgeladen 2024-02-25 10:27:21.0
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