Lorenz GEIGENMÜLLER

Lorenz GEIGENMÜLLER

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Lorenz GEIGENMÜLLER
Beruf Müller in der Geigenmühle am Geigenbach bei Falkenstein

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 1470 Poppengrün, Geigenmühle bei Falkenstein / Vogtland nach diesem Ort suchen
Tod 1521 Geigenmühle bei Falkenstein / Vogtland nach diesem Ort suchen
Heirat 1500 Werda / Vogtland nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
1500
Werda / Vogtland
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Notizen zu dieser Person

Hinweis zur Person

1470 bis 1521 Besitzer der Geigenmühle am Geigenbach, 7 Kinder, erstmals 1521 als Besitzer der Geigenmühle erwähnt, die sein Sohn Lorenz übernimmt.
Um 1605 ist als letzter eines Namens Geigenmüller (ursprünglich Hagenmüller) Illig Geigenmüller als Besitzer genannt. Sie geht dann an einen Faßmann und noch später an einen Jahn über. Nach dem Jahn spricht man auch von der "Jahnmühle".
Um 1683 wurde als Besitzer durch die Mühlenkommission Nicol Hüttner erfaßt. Wald, Feld und Garten werden gleichfalls zur Mühle gehörig erwähnt.
Im Jahr 1825 wird ein aus Plauen stammender Bürger namens Bechert als Besitzer in den Urkunden genannt.
Im Jahr 1903 brannte die Mühle nieder und wurde nicht mehr aufgebaut, da das gesamte Areal, einschließlich des gesamten Waldgeländes, durch die Stadt Plauen aufgekauft worden ist.
Das Geigenbachtal wurde zur Trinkwassertalsperre in den Jahren 1904 - 1906.
Die damalige Mühle ist heute "aquis submersa", im Wasser versunken. Bei der Trockenlegung 1984-97 (Ausbesserung der Sperrmauer) suchte man vergeblich nach alten Fundamenten der Mühle. Der Verlauf der alten Straßenführung und eine alte Steinbogenbrücke sind nur schemenhaft zu erkennen. (Karl Thoß)
In Beierlein`s Verzeichnis der Mühlen im Jahre 1683 ist erwähnt, daß die Geigenmühle an einem Bach, den Geigenbach, liegt, zwei Gänge hat und im fraglichen Jahr Nicol Hüttner Besitzer war. Sie hat Falkensteiner - Oelsnitzer Maß.
Der Gerichtsherr und "Oberbemelter" ist von Trützschler in Falkenstein, das Mahlgeld hat der Gerichtsherr zur Ersparung der Unkosten ins Amt Plauen eingeschickt.
Im Jahre 1681 verlangten die sächsischen Finanzen dringend die Erschliessung neuer Geldquellen, so daß durch kurfürstliches Dekret für 2 Jahre der Mahlgroschen eingeführt wurde.
Der vereinnahmte Mahlgroschen wurde vom Müller in Sparbüchsen gelegt und von Zeit zu Zeit vom staatlichen Steuereinnehmer abgeholt. (Karl Thoß)
oo um 1493 ... N.N.

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Titel Herrmann
Beschreibung
Hochgeladen 2017-10-09 16:44:10.0
Einsender user's avatar Michael Nickel
E-Mail mismid@hotmail.com
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