Peter GREINER

Peter GREINER

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Peter GREINER
Beruf Glas- und Hüttenmeister
Religionszugehörigkeit ev.

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt etwa 1572 Langenbach, Hildburghausen, Thüringen, Deutschland nach diesem Ort suchen
Tod etwa 1634 Grumbach, Schmalkalden, Thüringen, Deutschland nach diesem Ort suchen
Heirat etwa 1593
Heirat etwa 1602

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
etwa 1593
N. N. NN (GREINER)
Heirat Ehepartner Kinder
etwa 1602
Ursula SCHMIDT

Notizen zu dieser Person

Tod zwischen 1634 und 1635 in Grumbach

1. Ehe unbekannt Kind Elisabeth Greiner

1599 Glasergeselle in Lauscha mit zwei Dirnen in Fehrenbach verlobt und muss deswegen 8 Gulden Strafe bezahlen (Koch S. 70)

1587-1590 Glasmacherlehrling in Bischofsgrün,

1590-1599 Glasmacher auf der Glashütte Fehrenbach; Gotteskasten-Lehnbuch Steinheid: "Petter Greyner, Hutten- und Glaßmeister";

um 1600-1616 Glas- und Hüttenmeister zu Lauscha und Hüttengründer von Grumbach; gründet 1616 mit Christoph Müller jun. (1586-1669) eine neue Glashütte in Grumbach auf reußischem Gebiet (s.u.);

In einer Eisfelder Amtsrechnung 1599/1600 (Landesarchiv Meiningen) wird vermerkt: "Peter Greiner, Glasmacher zu Fehrenbach mit 8 Gulden bestraft, weil er sich mit zweien Dirnen verlobt hatte20;
Auszug aus der Gründungsurkunde von Grumbach vom 29.3.1616: "Heinrich der Jüngere Reuß, Herr von Plauen, zu Greiz, Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein, beurkundet: Die Glasmeister Peter Greunen und Christoph Müller wünschen auf dem im Frankenwald gelegenen Grumbach auf herrschaftlichem Boden eine Glashütte mit Wohnungen und anderem Zubehör anzulegen und haben sich einen Platz ausgesucht, den sie erblich zu erhalten wünschen.")20; Saalfeldische Historie (M.C. Sagittarius, 1904): "am22.10.1634 haben kaiserliche Reiter bei ihrem Einfall über Kulmbach bei der Plünderung der Lobensteinischen Glashütte neben Ochsen auch Weib und Sohn mitgenommen."20;
Zuvor, am 24.2.1616, hatten herrschaftliche Beamte zu Lobenstein mit den Gesuchstellern über die näheren Bedingungen verhandelt, die da sind: "Gegen eine Kaufsumme von 600 fl. erhalten sie 30 Tagewerk Wald, für weitere 130 fl. eine Wiese überlassen. An Wohnhäusern sind höchstens 8 vorgesehen. Der Erbzins für den gekauften Wald soll 3 fl. 3 Gr., für die Wiese 13 Gr. und für die Hütte nebst jedem Wohnhaus je 19 Gr. 3 Pfg. betragen. Er ist ab 1616 zur Hälfte an Michaelis und zur anderen zuWalpurgis zu entrichten. Die Errichtung einer Schneide-, einer Mahlmühle, sowie eines Brauhauses werden genehmigt. 200 Eimer Bier sind tranksteuerfrei, weiteres Bier ist landesüblich zu versteuern. Der herrschaftlichen Hofhaltung in Gera sind jährlich ein Schock Tafelgläser und ebensoviel lange 'Röhren' zu liefern für weiteren Gläserbedarf für den Hof wird je Stück ein Pfennig Nachlaß gewährt. (Hänsel: 'Galshütten', S.4)"20;

Quellenangaben

1 Buch Gerhard Greiner, Der Schwabe Hans Greiner 1465-1532, Familiengeschichte der Thüringer-Greiner, 4. Auflage

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Titel 2017_06_Gerhard_Kist_1
Beschreibung
Hochgeladen 2022-04-30 16:18:31.0
Einsender user's avatar Gerhard Kist
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