Philipp Erwein FREIHERR VON SCHÖNBORN

Philipp Erwein FREIHERR VON SCHÖNBORN

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Philipp Erwein FREIHERR VON SCHÖNBORN
Beruf Oberamtmann
title Freiherr

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 1607
Tod 4. November 1668
Heirat 19. November 1635

Notizen zu dieser Person

Er gilt als Begründer des wirtschaftlichen Erfolges der Grafen von Schönborn. Sein Bruder war der Mainzer Erzbischof Johann Philipp von Schönborn, dieser setzte ihn als kurmainzischen Oberamtmann zu Steinheim, zum Erbschenken des Erzstifts Mainz und zum Erbtruchsessen des Hochstifts Würzburg ein. Kaiser Leopold I. gewährte ihm und allen seinen Nachkommen den Titel des edlen Panierherren und ernannte ihn zum Reichsfreien. Gleichzeitig wurden ihm das große Palatinat und ausgedehnte Vorrechte verliehen. Dazu führte er auch die Titel des Reichshofrates und des kurmainzischen Geheimen Rates. 1650 erwarb er den Ort Gaibach einschließlich des Patronatrechts überdie dortige Pfarrkirche. Am 30. August 1661 erhält Philipp Erwein die Lehnsurkunde über Halsgericht und Blutbann in Heusenstamm von Kaiser Leopold. Dort baute er vordie Wasserburg der ehemaligen Herren von Heusenstamm in den Jahren 1663 bis 1668 das Schloss Schönborn. Durch Erbschaft, Kauf und Lehen erwarb er zudem Ländereien und Güter beiderseits des Rheins, am Main, imTaunus und der Wetterau. Er war seit 1635 mit Maria Ursula, geb. Greiffenclau-Vollraths verheiratet. Einer seiner 12 aus dieser Ehe hervorgegangen Kinder war der spätere Mainzer Erzbischof Lothar Franz von Schönborn. Ein anderer Sohn war Melchior Friedrich Graf von Schönborn-Buchheim. Nachfolger von Philipp Erwein wurde der zum Zeitpunkt seines Todes erst 14-jährige Sohn Johann Erwein. Sein Grabmal in der Pfarrkirche von Geisenheim wurde wahrscheinlich von Matthias Rauchmüller geschaffen.

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Beschreibung
Hochgeladen 2016-04-10 10:00:36.0
Einsender user's avatar Bernd Michaelis-Hauswaldt
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