♂ Heinrich I. VON ZWEIBRÜCKEN
Eigenschaften
Art |
Wert |
Datum |
Ort |
Quellenangaben |
Name
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Heinrich I. VON ZWEIBRÜCKEN |
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Beruf
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Graf von Zweibrücken |
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Notizen zu dieser Person
Heinrich I. von Zweibrücken († 1228) war der erste Graf der 1182 neu gegründeten Grafschaft Zweibrücken. Er regierte bis 1237.
Heinrich war der jüngere von zwei Söhnen des Grafen von Saarbrücken, Simon I., zu dessen Gebiet auch die Burg Zweibrücken gehörte. Während der Ältere mit Saarbrücken bedacht wurde, erhielt der Jüngere die östlichen Gebietsteile mit Zweibrücken sowie die lothringischen Lehensbezirke Lindres, Saargemünd und Marimont. Außerdem gehörten zur Grafschaft Zweibrücken noch Gebietsteile bei Worms. Urkundlich erstmals in Erscheinung tritt Heinrich im Jahr 1196 durch die Beurkundung eines Vertrages mit Kaiser Heinrich VI.. Darin überträgt er die Rechte über die ererbte Vogtei Dirmstein an das Reich. 1198 schließt er mit Abt Wernher vom Kloster Hornbach einen Tauschvertrag, der den "Gutinberg" und den "Ruprechtisberg" einbringt. Auf ersterem entsteht dann die Burg Lemberg. In den folgenden Jahrzehnten ist Heinrich verschiedentlich als Beteiligter oder Zeuge bei Beurkundungen zu finden, so 1211 bei der Bestätigung der Rechte der Stadt Straßburg durch Kaiser Otto. 1224 begleiteteer König Heinrich nach Toul zu Verhandlungen mit dem französischen König Ludwig.
Graf Heinrich übernahm in sein Wappen zwar als Verweis auf die Saarbrücker Herkunft einen Löwen, dieser war jedoch rot mit blauer Zunge in goldenem Schild, wie es heute noch im Zweibrücker Stadtwappen der Fall ist.
Quellenangaben
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https://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_I._%28Zweibr%C3%BCcken%29
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