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Landgrafenregest Nr. 9967 1479 Oktober 18 Abschrift: Staatsarchiv Marburg Marburg, Franziskaner. Etwa gleichzeitig, Papier, in den Knicken eingerissen, Textverlust. Regest: Eckhardt, Klosterarchive 2, S. 54 f. Nr. 101. Johann und Groppe von Fleckenbühl (Felckenboel), Brüder, verkaufen ihren Teil und ihre Gerechtigkeit des Medems und Medemlandes zu Reddehausen (Reydenhusen) mit Äckern, Wiesen und anderemZubehör, die sie von Landgraf Heinrich (III.) von Hessen zu Lehen hatten, mit schriftlicher Bewilligung des genannten Landgrafen und Einverständnis ihrer Mutter Katharina von Felckenbühl,Witwe, dem Guardian und ganzen Konvent des Franziskanerordens zu Marburg erblich, dazu auch Holz, Feld, Wasser und alles Zubehör, soweit die Feldmark und der Zehnt reicht und vormals durch etliche Äcker abgegangen worden ist, für bezahlte 123 Pfund Geldes Marburger Währung. Sie leisten Verzicht, setzen Käufer in die Gewere und geloben Währschaft. Katharina erklärt ihre Zustimmung. Siegler: die beiden Aussteller und ihre Mutter. Geben uff mantagk sant Lucas, des helgen ewangelisten, tagk a.d. 1479. Etwa um die gleiche Zeit erhielten die Barfüßer einen Hof zu Reddehausen: 1526 Okt. 16 schenkte Landgraf Philipp an Johann von Hatzfeld, Herrn zu Wildenburg, und seiner Ehefrau Margarethediesen Hof, den damals die Landsiedel Seibel und Dietrichinnehatten. Er hatte denen von Fleckenbühl, Margarethes Eltern gehört, war von Diesen testamentarische den Barfüßern geschenkt worden und bei deren Reformation durch Landgraf Wilhelm II. an den Landgrafen gekommen. (Hessische Adels- und Bürgerfamilien von Hatzfeld (Ausfertigung) und Depositum Milchling von Schönstadt(Abschrift)). ---- Hessische Familienkunde Band 10 1970/71
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