Notizen zu dieser Person
Landgrafenregest Nr. 11709 1374 März 4
Abschrift: Staatsarchiv Marburg Hess. Lehenreverse, Riedesel 1. (16. Jahrhundert), Papier.
Druck: Kuchenbecker, Erbhofämter, S. 35 ff.
Regest: Becker, Riedesel zu Eisenbach, S. 50 Nr. 188.
Ritter Rörich von Eisenbach (Eysinbach) und Johann, sein Vetter, des verstorbenen Herrn Johanns von Eisenbach Sohn, bekennen, daß die Landgrafen Heinrich und Hermann , sein Vetter, zu Hessen Rörich zu einem erbinmarschalk angenommen haben mit allen den Ehren und Rechten, die eines Fürsten Marschall zustehen, und daß sie ihm zu dem Marschallamte geliehen haben ihr Haus Ulrichstein, das ihre Voreltern in derselben Weise zum Marschallamte gehabt haben, ausgenommen die Gerichte Bobenhausen(Babinhusen) und Wolfeldißhain, die den Landgrafen bleiben sollen. Nach Rörichs Tod soll immer der Älteste des Stamms, der Laie und dazu tauglich und lehenbar wäre, das Amt erhalten. Ulrichstein soll ungeteilt bei dem Stamm bleiben und den Landgrafen offen sein.