♂ Carl BILFINGER
Eigenschaften
Art |
Wert |
Datum |
Ort |
Quellenangaben |
Name
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Carl BILFINGER |
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Beruf
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Deutscher Staatsrechtler |
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Notizen zu dieser Person
Carl Bilfinger studierte Rechtswissenschaft in Tübingen, Straßburg undBerlin. Nach dem Referendariat und einer kurzen Gerichtsassessortätigkeit wurde er 1911 zum Amtsrichter ernannt. Bereits 1915 avancierte erzum Landrichter, kurz darauf, 1918, gar zum Legationsrat. 1922 habilitierte sich Bilfinger an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Es folgte eine Lehrstuhlvertretung in Bonn und danach die Berufung auf einen Lehrstuhl für öffentliches Recht und Völkerrecht der Universität Halle (1924). In der Nazizeit setzte Bilfinger, seit 1933 Parteimitglied (Mitglied Nr. 2 260 247) und ab 1934 Mitglied der Akademie für Deutsches Recht, seine universitäre Karriere fort. 1935 wurde er Ordinarius und Prorektor in Heidelberg, 1943 ging er als Nachfolger Viktor Bruns an die wichtige Universität Berlin, wo er zugleich das Kaiser-Wilhelm-Institut fürausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht leitete. 1945 entlassen, erhielt Bilfinger erst 1949 wieder einen Ruf, nämlichzurück an die Universität Heidelberg. Hier wurde er von 1950 bis 1954zugleich Leiter des Max-Planck-Instituts für Völker-, Staats- und Verwaltungsrecht, ab 1950 Senator der Max-Planck-Gesellschaft und von 1951bis 1954 deren Vorsitzender der Geisteswissenschaftlichen Sektion desWissenschaftlichen Senats. 1932 hatte Carl Bilfinger zusammen mit Erwin Jacobi und Carl Schmitt die Reichsregierung Franz von Papens in dem berühmten Prozess "Preußencontra Reich" vor dem Staatsgerichtshof vertreten. Preußen hatte gegendie Absetzung der geschäftsführenden sozialdemokratischen Regierung Otto Braun durch Kommissare des Reiches im Zuge des sog. Preußenschlagsdes 20. Juli 1932 geklagt. Weder das Reich noch Preußen hatten hier allerdings uneingeschränkt Recht bekommen.
Quellenangaben
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http://de.wikipedia.org/wiki/Carl_Bilfinger
Kurztitel: http://de.wikipedia.org/wiki/Carl_Bilfinger
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