Jochim RECKENTROG

Jochim RECKENTROG

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Jochim RECKENTROG

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt vor 1560 Sabel,,Mecklenburg,Germany,18299,, nach diesem Ort suchen
Tod nach 1. Januar 1600
Heirat 1585

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
1585
NN w NN

Notizen zu dieser Person

<60 Besitz>
Einwohner und Bauer/Besitzer des Erbschulzengutes sowie der Erbpacht-Wassermühle zu Sabel (1600).

Nr. 30.) Wassermühle in Sabel

Die erste Nachricht über diese Wassermühle stammt aus dem Jahre 1307, als Nicolaus, Fürst von Werle, dem Kloster zum Hl. Kreuz in Rostock das Dorf Sabel überließ "mit der Mühle" (811). Bereits 1326 musste der Fürst einen Streit schlichten, der zwischen dem Rostocker Kloster und einer Witwe Hauschild sowie ihrem Schwiegersohn Albrecht Moltke ausgebrochen war. Es ging dabei um die Fischereirechte auf dem Mühlenteich in Sabel, " der gewöhnlich als Molendik bezeichnet wird ", und um die Gerichtsbarkeit über den Mühlenhof in Sabel (812).
Die Wassermühle selbst war - im Gegensatz zu dem Dorf Sabel - zu dieser Zeit immer noch im Besitze der Familie Moltke. Erst 1372 überließ Vicke Moltke dem Kloster zum Hl. Kreuz in Rostock auch seinen Hof " mid der molen, mit der stouwinghe thu der molen, mid aller thubehoringhe der molen " für 450 Mark Rostocker (Silber) Pfennige (813). Als im Jahre 1462 das Kloster einen Teil seiner Ansprüche in Sabel verpfändete, wurde auch der dortige Müller als abgabepflichtig aufgeführt (814).

Die Mühle lag an dem „Mühlbach", der aus dem „Dolgener See" kommend über Sabel und Kl. Sprenz nach Süden in die Nebel floß. Im Zuge der Säkularisierung durch die Reformation wurden dem Kloster zum Hl. Kreuz, dessen Bewohner sich nicht sofort zu dem neuen evangelischen Glauben bekennen wollten, im Jahre 1556 der Besitz der Güter Sabel, Hohen Sprenz, Kankel und Schwiesow durch die herzogliche Kammer entzogen. Nach langem Streit zwischen der Stadt Rostock und dem Herzog verblieben dem Kloster, das 1586 in ein evangelisches Damenstift umgewandelt worden war, doch noch die Pachterträge aus diesen Dörfern und das Eigentumsrecht an der Sabelschen Wassermühle (815). Der Dorfschulze in Sabel hatte bereits in den Jahren zwischen 1520 und 1530 " eine von den Mollen Schwestern auff den Schultzenhoff gefreyet " und dadurch auch " die erkauffte Mühle und derselben Acker einbekommen ". Da das Schulzenamt in Sabel erblich war, verblieb es zusammen mit der Mühle bis ins 18. Jahrhundert im Besitze der Familie Reckentroch (816).
Im Zusammenhang mit einem Streit zwischen den Klosterverwaltern und der Güstrower Kammer wurde erwähnt, dass im Jahre 1600 der Schulze und Müller Jochim Reckentrog außer der Mühle auch " die Mühlenwurth, worauff vor Zeiten der Mühlen Kahten gestanden ", der inzwischen aber verfallen und abgerissen worden war, sowie auch "das Mühlen Kampff" in Nutzung hatte (817), (818). Vielleicht hatte die Wassermühle einmal auf einem anderen Platz gestanden, dessen Lage allerdings nicht bekannt ist. Für die Mühle musste der Schulze dem Kloster jährlich " ein drombt rogken, ein drombt garsten und neun schoffel habern " als Pacht liefern (819).

Im Jahre 1628 sah sich die Wallenstein’sche Kanzlei in Güstrow veranlasst, den Schulzen aus Sabel vorzuladen, da er auf seiner Erbmühle für den Sabelschen Dorfschmied 4 Pfund Malz unversteuert abgemahlen hatte (820). Die nächste Nachricht über diese Mühle stammt erst wieder aus dem Jahre 1705, als sich das Kloster zum Hl. Kreuz beim Herzog über die Güstrower Kammer beschwerte. Deren Beamte hatten angeordnet, dass die Einwohner von Sabel und Kankel ihr Korn zur Mühle nach Laage bringen sollten und nicht auf der Wassermühle in Sabel abmahlen durften (821). Wegen dieser Forderung hatten sich die Einwohner der beiden Dörfer geweigert, dem Kloster die fällige Pacht zu entrichten, " weil ihnen solches zu weit zu fahren " und sie früher " im Dorf Sabell, oder wohin sie haben gewolt, allezeit mahlen lassen " (822). Die Klosterverwalter wandten sich deshalb an den Herzog, da " der damalige Ambts-Verwalter Töppel eine Neu- und Veränderung mit unserer im Dorff Sabell belegenen und zur Schultzen Stelle gehörigen wasser Mühlen gemacht, maßen er denen übrigen Sabellschen und Kankellschen Einwohnern, welche doch schon unendliche Jahren, in unsere Mühlen zu mahlen sind obligiret (verpflichtet) gewesen, angemuthet, nach der Lagischen Mühlen, sofern sie weiter in Sabell mahlen lassen würden, jährlich eine recognition (Anerkennungsgebühr) von 6 Rt zu geben. Da nun solche schon dahin gewesen, daß, wie man berichtet worden, alle, zu unser Mühlen gehörige Mahlgäste, denen Lagischen Müllern, in ihren Contracten expresse (ausdrücklich) mit angeschlagen und verschrieben, auch der Sabelsche Schultze, ... endlich gar dahin gehalten worden, daß er selber nach Laage mahlen oder auch jährlich 4 Scheffel Rocken dahin geben müssen, undt auf solche weise unsere Mühle und deren Gerechtsamkeit, ... und uns allemal unangefochten gelassen worden, endlich gantz verfallen möchte " (823).
Auf eine Nachfrage des Herzogs berichtete darauf die herzogliche Kammer in Güstrow im gleichen Jahre: " So berichte unterth., daß ich keine Nachricht finde, daß die Einwohner in Sabel und Kankel jemahls zu der kleinen Mühle auf dem Schultzen Gehöft in Sabel als Zwangs-Gäste solten gehört haben, welches auch sonst nicht möglich seyn kan, nach demmahlen besagte Mühle, fast mehr einer großen Grütz-Querne, als einer Korn-Mühle ähnlich ist, und den gantzen Sommer durch Mangel an Wasser hat, ... und zeugen außerdem die Laager Mühlen-Contracte, daß schon bey des hochseel. H. Hertzogs Zeiten mehr angezogener Sabeler und Kankeler zu der Lager Mühle geleget geworden, wozu sie auch bey vorgefallenen Bauen separierung die hülfreiche Hand leisten müssen. Und weil die Hfst. Cammer von der, von dem Closter vorgegebenen Mühlen-Gerechtigkeit niemahles etwas wissen wollen, und der Mißbrauch unter den Bauern ein gerissen gewesen, daß sie nach der Lütten Sprentzer Mühle ihr Korn lieber alß nach der Laager Mühle gebracht, so ist ihnen auferlegt worden, auf solchen fall jährl. 6 scheffel Rogken dem Laager Müller zu geben, weil aber der Schultz in Sabel sich expresse dagegen opponiret (widersetzt), so habe ich ihm auff verschiedene Hochf. Befehle durch Executions (Vollstreckungs-) Mittel dahin anhalten müssen, und hat er sich mit dem Müller verglichen, für die freyheit, auf seiner eigenen Mühle zu mahlen, jährl. demselben 4 Scheffel Rogken zu geben " (824).
Der Sabeler Schulze wollte aber immer noch nicht einsehen, warum er selbst nicht wenigstens auf seiner eigenen Mühle mahlen durfte. Darüber berichtete die Güstrower Kammer dem Herzog 1711 nochmals: „ ... haben wir mit dem Schultzen zu Sabel wegen der auff seiner Hofstelle liegenden kleinen Wasser Mühle, einen Contract zu treffen und zwar bestens angelegen sein lassen, es ist aber derselbe weder mit Güte noch schärffe bis dahero vorzubringen gewesen, und hatt unter dem Namen der provisores (Verwalter) des Jungfrowen Closters zum Heyl. Creutz zu Rostock heute eine protestation (Einspruch) schriftl. beym fürstl. Ambt eingebracht " (825).

Der Zustand der Wassermühle kann in diesen Jahren nicht sehr gut gewesen sein, denn 1724 empfahl eine kaiserliche Kommission aus "Großbritannischen und Churfürstl. auch Hochfürstl. Braunschw. Lüneburgischen Rähten", die im Zuge der über den Herzog Karl Leopold verhängten Reichsexecution in Mecklenburg waren, daß " die Beamten zu Güstrow resolviret sein (beschließen) sollen, dem Schultzen Jochim Reckentrocken zum Sabell, welcher eigentlich ein rechter Sauffer, Spieler und Faulmätzen ist und alles darauf ankommen lässet, von dieser Stelle zu setzen ".
Gleichzeitig bestätigten sie, dass " das Closter ein vermeintes Recht an seiner, wiewoll zerfallenen Wasser-Mühle " besitze (826).
Als jedoch im Jahre 1727 die Klosterverwalter in Rostock den Versuch unternahmen, den Streit zwischen dem Schulzen in Sabel und der herzoglichen Kammer wegen des Mahlzwanges zur Laager Mühle durch eine Aufteilung des Schulzen-Hofes zu beenden, da widersprach ihnen der Herzog und verbot eine solche Regelung (827).

Im Jahre 1728 war das Kloster gezwungen, einen Teil seiner Besitzungen in Kankel und Dolgen an den Kammer-Junker von Drieberg in Kl. Sprenz zu verkaufen, weil es " bey den vorigen Dähnschen und Schwedischen Kriegen und folgenden beschwerlichen Zeiten ... in große Schulden geraten " sei. Die Wassermühle, die von Drieberg ebenfalls übernehmen wollte, verblieb jedoch im Besitze des Klosters (828).
Im Jahre 1741 unternahm nun ihrerseits die herzogliche Kammer den Versuch, den Schulzenhof in Sabel aufzuteilen und dadurch die Mühle zu legen. Jetzt beschwerte sich sofort der Schulze und Müller in Sabel beim Herzog: „ wie von undenklichen, und mehr als etlichen hundert Jahren her, bey der Schultzen Stelle zu Sabell eine kleine Wasser-Mühle, etwas Holtz, der Kott genandt, nebst einigen Stück Acker gewesen sey, welche drey Stücke dem Jung-Fräulichen Closter zum Heyl. Creutze in Rostock zugehören, ... jedoch ist noch so viel notorisch, daß, als anno 1711 der Fürstl. Beamte zu Güstrow mit dem damaligen Schultzen und Müller zu Sabell, nahmens Michel Rockentroggen, wegen der, auf seinem Gehöfte stehenden kleinen Wasser Mühle contrahiren (vereinbaren), oder auch diese Mühle gäntzlich niederbrechen, und also eine Veränderung mit derselben machen wollen, gesamte Provisores des obgemeldten Closters unterm 11. Marty 1711 bey Ihro Hochfürstl. Durchl. solches unterthänigst verbeten; worauf dann die Sache in statu quo (im gegenwärtigen Zustand) geblieben, biß anno 1727 der damalige Closter Probst zu Rostock, wiederum eine Neuerung hierinnen fürnehmen, und das Holtz, nebst dem Acker, an den Schmidt zu Sabell, und an den Fischer zu Kankell vermieten, solches aber von Ew. Hochfürstl. Durchl. nicht zugestanden werden wollen. Wenn nun gegenwärtige Beamten zu Güstrow, aufs neue des Vorhabens sind, dieselbe von der Schultzen Stelle zu separieren, und unter das gantze Dorf zu vertheilen, dieses jedoch schlechterdings wieder die alten Brieff schafften läuft, die Schultzen Stelle auch über 3 biß 400 Jahren in geruhiger possession (Besitz) des Holtzes und Ackers gewesen " (829).
Der Herzog entschied noch im gleichen Jahr, dass der Schulzenhof in seiner bisherigen Größe bestehen bleiben solle. Damit brechen aber auch die Nachrichten über diese kleine Wassermühle ab, die wohl bald darauf ihre Arbeit eingestellt haben wird, denn als Joachim Reckentrog im Jahre 1761 starb, wurde er als „ ehemaliger Schultze und Müller, nachher Tagelöhner in Sabel " bezeichnet (830).

Bekannte Namen der Müller :

1600


Jochim Reckentrog

1704 - 1711


Michel Reckentrog (831)

1711 - 1724


Jacob Reckentrog (832)

1724 - 1756


Jochim Reckentrog (832)



Quellennachweis :

LHA = Landeshauptarchiv Schwerin,
LKA = Evangelisches Landes-Kirchenarchiv Schwerin

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Titel Gevert_01.05.2015_00
Beschreibung Datenbank Gevert
Hochgeladen 2016-11-01 18:41:38.0
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