Notizen zu dieser Person
Hahn, Johann Nikolaus: auch als 'Nickel Hahn' angegeben. Er kaufte 1742 von dem Müller Hans Adam *Buchheit die Neue Hechtlochmühle in Rieschweiler. Buchheit hatte die Mühle einerseits 1740 nach dem Tod seines Vater Samuel Buchheit übernommen und hatte der Erbengemeinschaft nach Samuel Buchheit 943 Gulden ausbezahlt (vgl. Müller, Franz J.: „Die Rieschweiler Mühlen, a.a.O., S. 509; LA Speyer Best B2-A 1274/2). Hierfür mußte er sich verschulden. Bereits 2 Jahre nach der Übernahme der Mühle teilt Hans Adam Buchheit der Regierung mit, daß er sich wegen seiner Schulden entschlossen habe, seine Hechtlocher Mühle an den Nünschweiler Gemeinsmann Johann Nikolaus *Hahn zu vertauschen. Er sollte dafür da Erbgut der Ehefrau des Hahn zu Nünschweiler und 2200 Gulden in bar erhalten. Hahn erhielt a, 6.10.1742 den Erbbestandsbrief ausgestellt (vgl. Müller, Franz J.: „Die Rieschweiler Mühlen, a.a.O., S. 509). 1744 war Johann Nikolaus Hahn Erbbeständer auf der Alten Hechtloch- oder Rieschweiler Mühle in Rieschweiler (vgl. Weber: Mühlen und Müllerhandwerk, a.a.O., S. 197). Im Mühlenprotokoll für das Oberamt Zweibrücken vom 6.1.1745 (vgl. LA Speyer Best B2 Nr. 294/7 und 295/5 Bl. 236-244) wird sie zusammengefaßt wie folgt beschrieben: “Wird durch die Schwarzbach getrieben, liegt eine halbe Stunde oberhalb der Delfelder Mühle und so weit von denen Nünschweiler Mühlen. Das Hoch-Gebau ist schlecht, das Mahlwerck aber in gutem Stand, hat einen Mahl- und einen Scheelgang, davon jegl: durch einbesonderes unterschlechtiges Waßerrad getrieben wird. Liegt hinter einem Wehr von etwann 80 Schritt lang, und hat etwann 30 Gäng von der Mühle, in gedcht: Wehr eine Schließe so wohl zu FlötzungHolländer- alß anderen Holtzes. Die jährl: Pfacht ist 1fl 14 bz 4 kr an Geld nebst noch zweyen Kappen oder vor jeden 4 bz. An Geld, so dan zwey Malter Korn und zwey Malter vier Faß Haabern, Zweybrücker Maaßung, ferner wegen des Erbbestandtes vom 24ten Novembr: 1727 gemeinschaftl: mit nachzubeschreibender Mühle (Anm.: s. Neue Hechtlocher Mühle) zu Bann übernommen, aber bis Dato in Stand gestellten Mühle in Geldt die Helft des damals stipulierten Pfachtes mit 2 fl 2 bz 8 kr in Geld nebst einem Malter Faß ein und ein halb Sester Korn und so viel Haabern, wovon das Geld zur Landschreiberey und die Früchte zur Oberkellerey geliefert werden. Mühlbach, Eschweiler, Hitzenhauser Hoff und Kirschweiler sind noch nicht gebannet, und mahlen gemeinigl: in dieser Mühl … . Johann Nickel *Hahn ist seit 2 Jahren Erbbeständer und legitimiert sich mit einem Erbbestand vom 30ten July 1742.” (vgl. auch Weber: Mühle und Müllerhandwerk, a.a.O., S. 197). Bereits nach 7 Jahren, am 21.7.1749 verkaufte Hans Nickel Hahn die Alte Hechtloch Mühle für 3700 Gulden und 30 Gulden „Trinkgeld“ an Johann Friedrich *Hoffmann aus Niederhausen, zuvor Müller inMalzheim. Dieser starb aber bereits ein Jahr später, am 19.11.1750 auf der Faustermühle (vgl. Müller, Franz J.: „Die Rieschweiler Mühlen, a.a.O., S. 509). Hans Adam Buchheit erhielt am 30.5.1740 den Erbbestandsbrief über die Alte Hechtlochmühle ausgehändigt, nachdem er der Erbengemeinschaft nach Samuel Buchheit 943 Gulden ausbezahlt hatte (vgl. Müller, Franz J.: „Die Rieschweiler Mühlen, a.a.O., S. 509; LA Speyer Best B2-A 1274/2). Hierfür mußte er sich verschulden. Bereit 2 Jahre nach der Übernahme der Mühle teilt Hans Adam Buchheit derRegierung mit, daß er sich wegen seiner Schulden entschlossen habe, seine Hechtlocher Mühle an den Nünschweiler Gemeinsmann Johann Nikolaus *Hahn zu vertauschen. Er sollte dafür das Erbgut der Ehefrau des Hahn zu Nünschweiler und 2200 Gulden in bar erhalten (vgl. Müller, Franz J.: „Die Rieschweiler Mühlen, a.a.O., S. 509). Tod: A.Stephan