Johan MENGKHORST

Johan MENGKHORST

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Johan MENGKHORST
Beruf Kanzleisekretär
Religionszugehörigkeit RK

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt etwa 1487
Tod Harzburg (Burg) nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Notizen zu dieser Person

Kanzleisekretär und Amtmann
Herzoglich Braunschweig-Lüneburg-Wolfenbüttelscher Amtmann auf der
Harzburg (so 1534), zeitweise Kanzleisekretär am Hof Heinrichs des
Jüngeren (so 1539 und wohl schon 1537), dann wieder Amtmann auf der
Harzburg (wohl schon 1541, bis zur Kapitulation vor den
Schmalkaldischen Truppen 1542 und nach Restitution des Herzogtums
wieder kurzfristig 1551).
Bereits Anfang 1534 Amtmann auf der Harzburg; sein in dieser
Eigenschaft aufgestellter Land- und Schafschatzungsbericht, nach
Wolfenbüttel abgeschickt, kommt später in den Besitz des Rates zu
Goslar (angeblich im Zuge des von Rösssingschen Rechtsstreits,
tatsächlich wohl im Zuge des wernigerödisch-Goslarschen um den Besitz
der Harzburg 1542/44, s.u.). (Zu Begriff und Bedeutung des damaligen
Amtmannspostens siehe G.H. Müller, Aufgebot, pp. 23 [unten] und 14 mit
Anm. 1, dessen Vorbehalte gegen die amtmännische Gerichtspflege aber
wohl überholt sind.)
Schreibt und siegelt 1537 einen Brief an Herzog Heinrich den Jüngeren,
der wohl in einer Geldsache ebenfalls an den Goslarer Rat gelangt und
heute in den Privata des dortigen Stadtarchivs liegt. Diese Kontakte
mögen in Zusammenhang mit dem Zuzug Diderick Menckhorsts, 1538 Bürger,
nach Goslar stehen (wohl seines Sohns). In den Hofbeamtenlisten bei
Samse (a.a.O.) zu 1539 wird Johan nur angabenarm genannt.
Wahrscheinlich in dieser Zeit Inhaber des Gartens im Oberdorf vor
Schöningen, den später Tochter Ester als Leibzucht besitzt.
1541 (Kanzlei-Eidliste) und danach nicht mehr am Hof erwähnt,
stattdessen im Sommer 1542 wieder im herzoglichen Amtmannsdienst auf
der Harzburg, welche er jedoch am 28. 7. den Grafen Ludwig und
Wolfgang von (Stolberg-) Wernigerode kampflos übergeben muß. Diese
hatten ihren Anspruch, aufgrund von Pfandtiteln und im Windschatten
des schmalkaldischen Einfalls ins Wolfenbüttelsche handelnd, in
Verhandlungen mit den Räten des geflohenen Herzogs Heinrich des
Jüngeren durchgesetzt, werden aber im August bald vom Schmalkaldischen
Bund, v.a. der Stadt Goslar, auf der Burg per Überrumpelung
entmachtet.
Mengkhorst folgt anschließend nicht seinem Herzog ins Exil, sondern
bleibt offenbar nahe der Harzburg wohnen. Von der Schmalkaldener
Besatzung läßt er sich zumindest so weit verpflichten, daß er am 16.
10. 1543 als �gewehsener Amtmann� an der Grenzbegehung mitwirkt, die
zu dem neuen Grenzschnitt zwischen den Forsten der Reichsstadt Goslar
(hier dem Albrecht-von-der-Hellen-Forst) und denen des Hauses von
Schwicheldt führt (dem neuen Grenzschnitt zwischen Goslar und dem
besetzten Amt Harzburg folgend). Diesem letzten bedeutenden Versuch,
reichsstädtisches Landterritorium aufzubauen, ist u.a. eine der zwei
ältesten erhaltenen Landkarten des Harzes zu verdanken, zu der
Mengkhorst also als Gewährsmann für örtliche Rechtsverhältnisse
beigesteuert hat.
Obwohl er nicht in Diensten der Schmalkaldener festzustellen ist, wird
seine Rolle vor und nach deren Einfall nicht zu seiner Reputation am
Hof Herzog Heinrichs beigetragen haben, der 1547 nach der Schlacht von
Mühlberg siegreich zurückkehrt. Nachdem dieser 1547 auch die Harzburg
den Grafen von Wernigerode (nach deren ungeschicktem Taktieren
zwischen den Kriegsparteien) im Handstreich wieder abnimmt, setzt er
darauf in anfangs schnellem Wechsel neue Amtmänner ein. Als einer
unter ihnen erscheint zum Jahr 1551 auch Mengkorst noch einmal (so in
der Amtmannsliste bei Heinemann, a.a.O., ohne chronikalischen Eintrag
zu diesem Jahr genannt [oder ein Anachronismus?]). Bald darauf ist er
aber wohl endgültig abgelöst, vielleicht tot (der vermutliche
unmittelbare Nachfolger erscheint bei Heinemann, a.a.O., nicht).
Möglicherweise lebt er danach beim Sohn Diederick in Goslar. 1569 wird
er als Verstorbener von seinem (ab spätestens 1566 fungierenden)
Nachfolger Claus Hartmann auf der Harzburg erwähnt, der sich auf seine
Praxis wegen bestimmter Gefälle bezieht (�wie Johann Menghorst
sel[iger] vormals einen genannten Text [!? - sinngemäß müßte hier eine
Naturalabgabe bezeichnet stehen] s[einer] f[ürstlichen] G[naden] Vater
[Heinrich dem Jüngeren] vom Hauß Harzburg gegeben...�).
Mengkhorsts Wappensiegel von 1537 enthält im Schild eine Hausmarke,
bestehend aus einem Kreis im Zentrum einer Raute aus beidseitig zu den
Schildrändern durchgezogenen Linien; das Oberwappen ist eine wachsende
Männerfigur, in der rechten Hand mit abgewinkeltem Arm einen Kranz
haltend. Dieses Hausmarkenwappen wird vermutlich in
vereinfacht-verderbter Form als Scheibe vom Enkel Johannes Scharff in
der hinteren Hälfte seines gespaltenen Wappens fortgeführt und dürfte
auf Herkunft aus einer größeren Stadt hindeuten. Goslar scheidet aus,
da der einzige Namensträger im Bürgerbuch, Diderick Menckhorst, 1538
den hohen Betrag von 5 Mark für das Bürgerrecht eindeutig als
Auswärtiger bezahlt, ebenso wohl Braunschweig.
Der im Ostfälischen extrem seltene Name, der zu der Zuordnung
Didericks als Sohn Johanns berechtigt, fehlt im Goslarer
Ratsurteilsbuch, im Schoßregister bereits von 1600, in den Matrikeln
von Gandersheim und Helmstedt ab 1572, im braunschweigischen
Pfarrerbuch und in den bisher eingesehenen Stadtbraunschweiger
Quellen. Er scheint niederländisch-rheinischen (IGI), vielleicht auch
ostfriesisch-nordwestdeutschen Ursprungs zu sein (z.B. Henriette
Monckhorst aus Jemgum bei Leer, 1841- 1918, Mutter des bekannten
Goslarer Marktpfarrers Dr. Hugo Duensing, 1877 - 1967 [Freist/Seebaß,
vol. II, p. 74/Nr. 957]). Heutige Vorkommen (Telefonbücher 2003)
erscheinen in sehr geringer Zahl im westlichen Westfalen und am
Niederrhein (sieben Einträge Menkhorst mit Schwerpunkt in
Hattingen/Ruhr, keine Meng-, Mengk-, Menck-, Mön[c/g]k-, Mün[c/g]k-,
Mon[c/g]khorst etc.).
Mitgeteilt von Herrn Gunnar Söffge, Goslar am 10.11. 2004

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