Heinrich I. STEIN

Heinrich I. STEIN

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Heinrich I. STEIN
Beruf Freier Doppelackermann

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt Astfeld nach diesem Ort suchen
Tod 1582 Astfeld nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

(N.N., EHEFRAU STEIN\F

Notizen zu dieser Person


Forstschreiber (so 1569/75), Krüger, Teichbesitzer und Schafmeister
sowie Freier Doppelackermann mit besonderen herzoglichen Privilegien
auf dem ehemaligen Sattelhof Nr.-Ass. 64 zu Astfeld und dem Lindhof,
ferner Pfandbesitzer aller Frankenberger Klostergüter in der Feldmark
Astfeld.
Aus Piplaks Astfelder Chronik:
[p. 16] [Der Sattelhof der ehemaligen Herren von Astvelde geht im 14.
Jahrhundert auf das Kloster Frankenberg über.] �Am Ende des
Mittelalters war fast der gesamte Besitz in fremden Händen. In einer
Urkunde von 1528 wid zum ersten Mal ein neuer Besitzer genannt, Johann
Stein, der nebst seinem Sohne Heinrich Stein die verpfändeten
Besitztümer nach und nach zurückgewann.
[p. 32] ...Dem Johann Stein folgte sein Sohn Heinrich Stein. In der
Urkunde vom 31. März 1567 überläßt das Kloster dem Heinrich Stein das
Gut abermals auf 5 Jahre pfandweise mit der Bestimmung, daß, wenn nach
Ablauf dieser Zeit das Kloster Fr[ankenberg] gegen Rückzahlung der 110
Gulden das Gut einlösen solle, es dem Heinrich Stein gegen einen
jährlichen Zins von 25 Gulden meierweise überlassen werden solle. Wenn
jedoch der Heinrich Stein das Gut meierherrlich nicht übernehmen
wolle, so sollten ihm die gezahlten 110 Gulden zurückgegeben und ihm
die Kosten des von ihm und seinem Vorbesitzer erbauten Hauses
erstattet werden. Danach ist das [damalige] Herrenhaus von den beiden
Stein erbaut. - Die Einlösung hat nicht stattgefunden. Stein fühlte
sich daher als freier Herr des Gutes, und [seine Nachfolger]
verkaufte[n] dasselbe, ohne die Genehmigung des Klosters eingeholt zu
haben.
[p. 36] ...So kam das Kloster [Riechenberg Mitte des 16. Jahrhunderts]
immer mehr in Not und war nun gezwungen, Teile seines Besitzes wieder
zu verpfänden. In einer in meinem [Piplaks] Besitz befindlichen
Urkunde von Pfingsten 1567 verpfändete das Kloster >zum Reiffenberge<
für 600 Gulden >die Hundewische, neben vier Morgen Landes, die Wische
under dem Tillienberge, vier Hofe Landes zu Astvelde, und ein klein
Holtzbleke am Versterberge, der Berkerbusch genannt, auch einen Kamp
Landes, so am Dostberge im Hütten-Rauch liegt, zehntfrei, mit dem
Lindthofe und dem Lämmer-Zehnten daselbst zu Astvelde< auf 23 Jahren
an den damaligen Besitzer des Herrenhofes, Heinrich Stein.
Das Kloster begründet diesen Schritt mit >itziger hoher Noth<. Nach 23
Jahren sollte dem Heinrich Stein oder seinem Nachfolger das Geld
wieder zurückgezahlt werden, oder, falls das Kloster den Besitz weiter
verpfänden wollte, sollte er die erste Hand daran haben. Die
Verpfändung geschah mit ausdrücklicher Genehmigung des Herzogs
Heinrich des Jüngeren [von Braunschweig-Wolfenbüttel]. Die >itzige
hohe Noth< scheint aber eine dauernde gewesen zu sein, denn das
Kloster hat die Pfänder nicht wieder eingelöst...�
Wie aus dem Erbregister um 1550 bekannt ist, war der Riechenberger
Ackerhof schon unter Johann Stein mit dem Frankenberger Sattelhof
zusammengelegt, hier geht es also nur noch um die Ausstattung mit dem
auf dem Gut gelegenen (kleineren) Lindhof.
Im Wolfenbütteler Torwächterprotokoll heißt es am 11. 8. 1569:
Heinrich Stein von Astfelden Forstschreiber, so anhero beschieden�.
Vielleicht geht es bereits um die Vorgeschichte von Streitigkeiten,
über die er bald danach vorübergehend in Ungnade fällt. Der oberste
herzogliche Forst- und Bergbeamte verwendet sich 1571 für ihn bei
Hofe: �Bericht des Oberverwalters Christoff Sander an Herzog Julius,
worin er die Bitte des Forstschreibers Heinrich Stein vorträgt -
welcher schon dem Vater des Herzogs, Heinrich dem Jüngeren gedient -
ihm wieder gnädig zu sein (Streit mit Gregor Greif)� (Regest bei
Dennert). Greif selbst, Hüttenbesitzer an der Innerste, also wohl
unweit Langelsheim/Astfeld (so 1557; Staatsarchiv Wolfenbüttel: 139
Urk 87) landet später im Gefängnis, demnach dürfte Stein rehabilitiert
worden sein.
Allerdings fordert der Herzog eine hohe Geldsumme von ihm. Am 4. 2.
1583 ergeht ein �eigenhändig vollzogener Erlaß-Entwurf des Herzogs
Julius an den Amtmann zu Seesen betr. Einziehung von 950 Gulden
Schulden des verstorbenen Forstschreibers Heinrich Stein von seinen
Erben� (Regest bei Dennert). Das kann nur bedeuten, daß Stein erst
kurz zuvor verstorben ist; wohl auf die Einheirat Melchior
Franckenfeldts noch 1582 bezieht sich dessen Erwähnung in der
Wolfenbütteler Prozeßregistratur. Hierauf basiert wohl das von Ludwig
Meyer (Niedersächsische Förster) angegebene Todesjahr 1583, das von
großer Bedeutung ist. Es beweist, daß beide in Wolfenbüttel
vorhandenen Exemplare des Seesener Erbregisters von 1578, die Heinrich
als Verstorbenen nennen, in Wahrheit spätere, aktualisierte
Abschriften sind. Ferner bestätigt es die ungefähren Zeitabläufe für
die zweimalige Erheiratung des Astfelder Gutes in den Folgejahren
durch die neuen Wirte Franckenfeldt und Müller.
Die beiden Höfe vom Frankenberger und Riechenberger Kloster sind auch
unter Heinrich Steins zwei Nachfolgern Melchior Frankenberg und
Pancraz Müller noch vereint (Erbregister 1578 ff.), werden aber von
Müllers Erben wieder getrennt und veräußert. Ersterer Hof, der alte
Sattelhof, fällt im 17. Jh. an Matthias Vischer, danach an Barthold
Klünder jun. aus Goslar und 1663 an Jean de Rolly, dessen adlige
Nachfolger das Astfelder Rittergut daraus machen und den noch immer
schwebenden Eigentumsstreit mit dem Kloster 1675 in ihrem Sinne lösen.
Der Riechenberger Lindhof dagegen wird 1756 als wüster Ackerhof
geführt (Land bei Andreas Lüddecke, Langelsheim, 71 Morgen).
Mitgeteilt von Herrn Gunnar Söffge, Goslar am 10.11. 2004

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