Johann Gottlieb ELIAS

Johann Gottlieb ELIAS

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Johann Gottlieb ELIAS
Beruf Bürger u. Zinngießermeister
Religionszugehörigkeit EV

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 1713 [1]
Bestattung 13. Januar 1782 Goslar nach diesem Ort suchen [2]
Tod 10. Januar 1782 Goslar nach diesem Ort suchen
Heirat 2. November 1739 Goslar nach diesem Ort suchen [3]
Heirat 13. September 1757 Goslar nach diesem Ort suchen [4]

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
2. November 1739
Goslar
Dorothea Maria KRAGE
Heirat Ehepartner Kinder
13. September 1757
Goslar
Sabina Maria HAGEN VON

Notizen zu dieser Person

Erlangt das Bürgerrecht zu Goslar am 21.9.1739/Nr.42
Johann Gottfries(lieb) Elies bezahlt Vollbord.
Begebenheit aus dem Leben des J.G.Elias:
Auszug aus Starcke Weibespersonen: Arbeits- und Lebensbedingungen
von Ingeborg Titz-Matuszak Verlag G. Olms, 1994 Seiten 251 -255
Magd Johanna Dorothea Jahnen gegen Johann Gottlieb Elias, Zinngießermeister
in Goslar
Aus einem Amtshilfeersuchen der Goslarer Richter an ihre Kollegen in Clausthal
können wir in Kürze den Fall Jahnen entnehmen; hierin heißt es:
"Es ist alhier vor dem Gericht und Wiehtamt eine von Clausthal gebürtige Frauens
Person, welche ihren Nahmen Johanna Dorothea Jahnen angiebet, und deren Vater
ein alter in Gnadenlohn stehen der Bergmann Jahn wäre, deshalb in Arrest gerahten,
weil sie bekannt hatt, daß als sie vor etwa 3 Jahren bey dem hiesigen Zinngießer
Mstr. Elias in Diensten gewesen, sie von denselben, da er doch seine eheliche Frau
gehabt, geschwängert worden, und sie davon, nachdem sie sich nach dem Clausthal
begeben, daselbst, welches im Sommer oder gegen den Herbst ao 1755 gewesen seyn
wird, ein todtes Kind zur Welt gebracht hätte"
Die Tatsache, daß die Dienstmagd Jahnen von einem Ehemann geschwän�gert worden
ist - also ein Ehebruch vorlag - führte somit drei oder vier Jahre später, 1758, zur sofortigen
Verhaftung der Frau in Goslar. Daß die Schuld dieses sexuellen Vergehens - zumindest nach
der Aussage der Dienstmagd Jahnen - eindeutig bei ihrem Dienstherrn lag, spielte dabei keine
Rolle. Meister Elias wurde hierzu nicht einmal persönlich vernommen. Die vierundzwanzig- oder
fünfundzwanzigjährige Johanna Dorothea Jahnen schilderte den Hergang nach ihrer Festnahme
am 8. Februar 1758 folgendermaßen.
"Vor etwan drey oder vier Jahren wäre sie hieselbst bey dem Zinngießer Mstr. Elias in Diensten
gewesen, welcher sich in Abwesenheit seiner damahligen Ehefrau fleischlich mit ihr vermischet,
so daß sie schwanger davon geworden, und nachhero auf dem Clausthal bey ihrer Schwester
Ilse Catharinen Jahnen ein todtes Kind zur Weld gebohren hätte; als Mstr. Elias ihr zum ersten
mahle dergleichen Unzucht zugemuthet, wäre er durch seine damahlige nunmehro verstorbene
Ehefrau daran verhindert, welcher Arrestatin auch nachhero den Verlauf davon erzehlet, und
selbige gebethen hätte, sie des Dienstes zu erlaßen, weil aber diese darauf bestanden, daß sie
ferner bleiben solle, ihr auch � Thlr. an Jahrlohn zugelegt und ihr eine blaue leinen Schürze
gegeben, hätte sie sich den Dienst zu continiren bereden laßen, nicht lange nachher aber, als
besagte Eliasche Ehefrau nach dem Bockelschen Markte, sie Arrestatin also mit deren Ehemann
allein im Hause gewesen, sey letzterer, als sie dessen Gesellen das Bette zurecht gemachet,
bey sie auf die Kammer kommen, hätte sie sofort ins Bette geworffen, und wie sie sich seiner
nicht wehren könne, sich fleischlich mit ihr vermischet, da sie ihn einige Wochen nachher geklaget,
daß sie krank hievon geworden, hätte er ihr gerahten, sie solle machen, daß es nicht kundig wäre,
und wie sie sich darauf noch ezliche Wochen bey ihm aufgehalten, so daß sie über ein halb Jahr
und ezliche Wochen in dessen Diensten gewesen, habe er ihr vor ein ganzes Jahr das Lohn mit
6 Thlr, gegeben, und zwar hätte dessen damahlige Ehefrau ihr solche nach Abzug etwan 1 1/2 Thlr,
vor geschenkte Trauer beym Absterben des Eliaschen Kindes, damit sie vor der Zeit aus dem Dienst
gehen mögte, zugestellt" .
Nach 'großzügiger' Abrechnung des Lohnes entließ man also die schwan�gere Dienstmagd, die
nun bei ihrer Schwester Zuflucht suchte. Bei ihr in Clausthal gebar sie nach langer Krankheit ein
totes Kind. Wieder genesen, ließ sich Johanna Dorothea Jahnen, die nicht schreiben konnte, von
einem Bergmann einen Brief verfassen, in dem sie von Meister Elias die Beglei�chung der Arzt-
und Hebammenkosten sowie Schmerzensgeld verlangte. Meister Elias antwortete jedoch nicht,
sondern ließ sie "durch das ordinaire Clausthaler Bohten Mädgen" vertrösten. Statt seiner
meldete sich allerdings seine Schwester, die Witwe Meyer, bei der ehemaligen Magd "und hätte
sich bey ihr erkundiget, ob es an dem wäre, daß sie ein Kind von ihrem Bruder habe, wie die Leuthe
sagten, und als sie solches bejahet, habe sie weiter gefraget, wie viel sie denn von ihm haben wolle,
sie habe aber nichts gefordert, sondern gesagt, er würde ihr schon schicken was recht wäre, darauf
sie erwiedert, sie wolle in drey oder vier Tagen kommen und ihr Geld bringen" .
Johanna Dorothea Jahnens naives Vertrauen wurde allerdings schwer enttäuscht. Als sich die Witwe
Meyer nicht wieder blicken ließ, sah sich die Magd zu einem zweiten Brief an Meister Elias gezwungen,
der das Clausthaler Botenmädchen beim Überbringen hierfür schlagen wollte und seiner ehemaligen Magd
durch die Botin ausrichten ließ,
"wenn sie Arrestatin ein gut Gewissen hätte, so könne sie selbst anhero nach Goslar herunter kommen" .
Johanna Dorothea Jahnen hatte nach ihrer Niederkunft und Krankheit zunächst versucht, ihren Unterhalt
mit dem "Verkauff erhandelter Heringe und Victualien, welche sie auf denen Dörffern umbher verkauffet"
zu bestreiten. Schließlich fand sie erneut eine Stelle als Dienstmagd bei dem Bergsteiger Gröger in der
Goslarer Ziegenstraße, dem sie sich anvertraute und ihr Vorhaben mitteilte, Meister Elias verklagen zu
wollen. Ihr neuer Dienstherr Gröger informierte den Procurator Bauer über das Anliegen der Magd, der
- in realistischer und bezeichnender Einschätzung der Situation - riet, "daß solches Mädchen, weil es zum
Klagen kein Geld anzuwenden hätte, besser thun würde, wenn es suchte in Güte ein Stück Geld von
Mstr. Elias zu erlangen, und weil es damit friedlich gewesen, so hätte er die Eliasche Ehefrau, welche
bereits verstorben, zu sich kommen laßen, diese habe sich zwar anfänglich zu nichts verstehen wollen,
auf weitere Vorstellung aber, daß er anderer Gestalt die Klage würcklich gegen deren Ehemann anstellen
würde, hätte sie ihm aufgetragen, vorgemeldete Dienstmagd zur Abfindung übehaupt 5 Rthlr. zu biethen,
welche 5 Rthr. denn auch dieselbe (...) von ihm angenommen, und dagegen einen ihr vorgelegten
schriftlichen Revers mit 3 Kreuzen zu unterzeichnen hätte, welches des Inhalts gewesen, daß Arrestatin
nichts als Ehr und Gutes von Mstr. Elias hieselbst zu sagen wisse, er auch nicht Vatter zu ihrem zur Weld
gebohrenen todten Kinde war" .
Auch Johanna Dorothea Jahnen berichtete, daß sie 5 Rthlr. erhalten und dafür ein Schriftstück mit drei
Kreuzen hätte unterzeichnen müssen, über dessen Bedeutung sie sich aber keineswegs klar gewesen ist:
"Herr Bauer habe ihr zwar solche Schrift vorgelesen, deren Inhalt sie aber nicht verstanden".
So forderte Johanna Dorothea Jahnen nach kurzer Zeit von Frau Elias eine weitere Abfindung, welche
für dieses Ansinnen nun den Prokurator Bauer verantwortlich machte: Er habe das Revers "nicht bündig
genug aufgesetzt"; die Klausel "so wahr mir Gott helffe" fehlte nach Meinung der Frau Elias, zu
der sich aber der Rechtsanwalt Bauer bei diesem ohnehin recht unlauteren Verfahren, das die Naivität
der Magd schamlos ausnützte, nun doch nicht bewegen lassen wollte.
Daraufhin nahm der Prokurator Schmidt die Sache in die Hand, um sie ohne großes Aufsehen und ohne
größere Kosten aus der Welt zu schaffen. Er verhandelte mit der Schwester von Meister EIias, der Witwe
Meyer, die wie ihre Schwägerin ebenfalls 5 Rthlr. für das geschädigte Dienstmädchen zur Verfügung stellte.
Von den 5 Rthlr. händigte der Prokurator Schmidt allerdings nur 2 1/2 Taler nach Aussage der Johanna
Dorothea Jahnen aus 1182 er selbst konnte (oder mochte) sich an die Höhe seines Honorars im nachhinein
nicht mehr erinnern1183. Auf jeden Fall bemühte er sich etwas nachdrücklicher um eine Unterschrift von
Frau Jahnen, welche wiederum eine Verzichtserklärung unterzeichnen sollte, indem er "ihr die Hand geführt
und ihren Nahmen unterschrieben, nachdem er ihr solches zuvor vorgelesen, sie hätte aber nichts davon
verstanden, weil er so geschwind gelesen" habe .
Das recht zweifelhafte Verhalten der beiden Rechtsanwälte kümmerte das Gericht offensichtlich wenig, man
forschte nach weiteren Einzelheiten im Fall Jahnen und wandte sich daher um Amtshilfe an die Justiz in Clausthal.
Johanna Dorothea Jahnen war inzwischen (18. Februar) im zugigen Ge�fängnis schwer erkrankt, so daß ein
Arzt gerufen werden mußte, welcher "ein hitziges Fieber" diagnostizierte1185. Dennoch blieb die kranke Frau
weiter in Haft, um über die Umstände ihrer Niederkunft Rechenschaft abzulegen, weshalb auch das eingangs
zitierte Amtshilfeersuchen nach Clausthal abgesandt wurde.
Von den damals in Clausthal anwesenden Personen waren ihre Schwester sowie der Bergmann Wiechmann,
in dessen Haus sie in einer hinteren Kammer entbunden hatte, in der Zwischenzeit verstorben. Weitere
Einzelheiten konnten die Clausthaler Richter bei ihren Vernehmungen vor Ort nicht überprüfen, außer, daß
ihnen der sehr schlechte Gesundheitszustand der Magd sowie ihre schwere Entbindung bescheinigt wurden.
So hatte Johanna Dorothea Jahnen nach Aussage der Clausthaler Hebamme Dorothea Catharina Löffler
"schwer darnieder gelegen1186. Für die Bemühungen der Hebamme sowie die zweimalige Konsultation
des Clausthaler Arztes Johann Abraham Bürger stand noch die Rechnung aus. Der Arzt befand Johanna
Dorothea Jahnen im Oktober und November des Jahres 1754
"in sehr schlechten Umständen, daß man sie mehr vor todt als lebend hielt; so bekahm selbe auch bey
ihren Schwangergehen, als den 17ten Noverhb. 1754, eine wehe Brust, selbe auch zu verbinden, weil
selbe wieder curiret, verlangen davor 1 rt 30 gr" .
Nach dieser Auskunft aus Clausthal scheint man in Goslar den Fall Jahnen auf sich beruhen gelassen
zu haben. Die Akte schließt ohne eigentliches Dekret. Vermutlich wurde die im Gefängnis an hitzigem
Fieber erkrankte Johanna Dorothea Jahnen ohne großes Aufsehen aus der Stadt verwiesen.

Quellenangaben

1 nicht Goslar
2 Markt 1
3 Markt 11
4 Markt 7

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Beschreibung
Hochgeladen 2011-12-15 10:41:58.0
Einsender user's avatar Eike Schößler
E-Mail eike.schoessler@t-online.de
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