Johann Heinrich Ludwig WILKER ZU FELSEN

Johann Heinrich Ludwig WILKER ZU FELSEN

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Johann Heinrich Ludwig WILKER ZU FELSEN

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 22. Januar 1768 Ostercappeln, Fürstbistum Osnabrück nach diesem Ort suchen
Tod 24. Januar 1845 Schwagstorf-Felsen, Hannover nach diesem Ort suchen
Heirat 14. Oktober 1812 Ostercappeln (St. Lambertus) nach diesem Ort suchen
Heirat 15. Juni 1815 Ostercappeln (St. Lambertus) nach diesem Ort suchen
Heirat 22. Juli 1817

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
14. Oktober 1812
Ostercappeln (St. Lambertus)
Heirat Ehepartner Kinder
15. Juni 1815
Ostercappeln (St. Lambertus)
Catharina Maria KLAUSING
Heirat Ehepartner Kinder
22. Juli 1817

Notizen zu dieser Person

Wilker zu Felsen: Im Jahr 1802 hatte der Hof eine Größe von 35 Malter, 2 Scheffel und 21Quadratruthen. Er war damit nach Driehaus und Meyer zu Holte zusammenmit dem Hof Huntemann der drittgrößte Hof in der Gemeinde Schwagstorf. Der Hoferbe Johann Heinrich Ludwig war dreimal verheiratet. Zunächst heiratete er am 14.10.1812 in Ostercappeln Margarethe Elisabeth Suendorf aus Malbergen, Tochter von Georg Ludwig Mathias Suendorf und der Anna Elisabeth Meyer zu Malbergen. Einziges Kind dieser Ehe war Anna Maria Elisabeth Wilker, die spätere Erbtochter, geboren am 12.08.1813 in Felsen. Ihre Mutter starb bereits am 02.03.1814 in Felsen. Johann Heinrich Ludwig heiratete am 15.06.1815 Catharina Maria Clausing, geboren zu Hollage, Kirchspiel Wallenhorst am 04.06.1789 als Tochter von Johann Heinrich Clausing und Anna Maria Wellmann, die ihm am 31.01.1817 ein weiteres Töchterchen gebar: Maria Angela. Bald darauf starb Catharina Maria am 3. Februar in Felsen. Johann Heinrich Ludwig heiratete am 22.07.1817 ein drittes Mal. MariaAgnes Rönker, Schwester es damaligen Pastors Johann Heinrich Rönker von Schledehausen. Neben dem persönlichen Leid bedeutete der zweimalige Verlust der Ehefrau für Johann Heinrich Ludwig auch eine nicht unerhebliche finanzielleBelastung. Als er 1812 zum ersten Male geheiratet hatte, war die Auffahrt, wohl der unsicheren Zeiten wegen und weil ein Domkapitel nicht mehr bestand, unterblieben. 1814 aber ging bei der General-Interims- Administrations-Commission der geistlichen Güter, d.h. also der zentralen Stelle, die die früheren geistlichen Güter nunmehr von staatlicher Seite aus verwaltete, ein Bericht ein, der sehr farbig die Schwierigheiten des damaligen Colonen schildert (vollständiger Text im Urkunden-Anhang Nr. 5) Danach hatten Johann Heinrich Ludwig und seine Frau die Auffahrt nicht gedungen. Zu dieser Zeit gab es ja auch kein Domkapitel mehr, somit auch keine Oboedienzen. Bei der Vielzahl der Belastungen durch die Kriegsjahre und die Besatzungen konnte es den Colonen nur recht sein, wenn die vormaligen Grundherren keine Forderungen mehr erhoben. Offensichtlich plagte den Colon aber die Sorge ob das Kind, das ihmaus der Ehe mit Margarethe Elisabeth Suendorf geblieben war, dereinstwohl das Erbe würde antreten können, und so fragte er vorsichtshalbernach. Die Antwort war unmißverständlich. Die Auffahrt der bereits verstorbenen Frau mußte nachgeholt werden. Nur unter dieser Bedingung konnte sein Töchterchen als Anerbin deklariert werden. Der Colon Wilker bot 50 Thaler in Gold an, die der Administrator natürlich als zu geringansah ? und damit wohl auch Recht hatte. Er rechnete in seinem Berichtdas Wilkersche Colonat zu den bedeutenden und verwies auf seine Aufstellung der Erträge und Belastungen. Schließlich zahlte der Colon 90 Thaler und erhielt das Anerbenrecht seines Kindes zugesichert. Der Betrag von 90 Thalern entsprach dabei dem Reinertrag der Stätte von 18 Monaten, den der Administrator Meyer mit 59 Reichsthalern 7 Schilling und1 Pfennig berechnet hatte. Legt man zudem die bisher üblichen Beträgezu Grunde, so hatte man Verständnis mit der Situation des Colon gezeigt. Mit dieser nachträglichen ?Auffahrt? war die Angelegenheit aber noch nicht beendet. Am 8. September 1815 berichtete der Administrator Meyerder Verwaltung der ehemaligen geistlichen Güter, daß der Colon Wilkernun wiederum heiraten wolle, und zwar Anna Maria Clausing aus der Bauernschaft Hollage (vgl. Urkunden-Anhang Nr. 6). Er bitte, zur Dingung der Auffahrt bis zum 25. Jahr der Anerbin zugelassen zu werden. Die Kommission genehmigte diese Bitte. Die Auffahrt setzte sie auf 50 Reichsthaler in Gold fest. Aber auch die zweite Frau starb nach einer Geburtim Wochenbett. Johann Heinrich Ludwig hatte nun zwei kleine Kinder, die eine Mutter brauchten. Das bedeutete aber, daß er bei einer drittenHeirat wiederum die Auffahrt dingen mußte. Am 25. Juni 1817 schrieb der Pfarrer von Schledehausen Johann HeinrichRönker an den Administrator Meyer folgenden Brief: ?Wohlgeboren! Colonus Wilker zu Felsen Kirchspiels Ostercappeln wird diese Woche so freye seyn, bey ihnen zu erscheinen, und seine Stätte aufs neue zu winnen, da dies das dritte Mal ist, die beyden Alten noch leben, zween Söhne noch unverheiratet zwei Kinder aus den vorigen Ehenvorfindlich sind, so ersuche ich gehorsamst im Namen meiner jüngsten Schwester Maria Agnes Rönker, die mit Wilker verlobt ist, in etwa hierauf Rücksicht zu nehmen. Achtungsvoll hochdero Ergebenster Diener Rönker Pastor Schledehausen, den 25. Junii 1817 Sie haben vielleicht keine Zeit übrig, und nlso darf ich Ihnen nicht wohl zumuthen, mir mit ein paar Zeilen zu antworten, ob nebst dem einenBriefe auch noch besondere Ehepacten unter sich nothwendig sind? Seine Wohlgebohren dem Herrn Syndicus Meyer beyder Rechte Doctor in Osnabrück. So erschien der Colon Wilker bei dem Administrator Meyer und beantragte, die Ehe mit Maria Agnes Rönker aus Damme zu genehmigen, um mit ihrdie Auffahrt dingen zu können. In seinem Bericht an die Verwaltung dergeistlichen Güter (vgl. Urkunden-Anhang Nr. 7) schlug der Administrator mit Rücksicht auf diese dritte Auffahrt innerhalb von drei Jahren vor, den Betrag auf 40 Thaler in Gold festzusetzen, was die Verwaltungdann auch genehmigte. Bei dieser Unterredung hatte der Colon ausgesagt, daß von der Stätte nur die Auffahrten, nicht aber die Sterbefälle und Freibriefe gezahlt würden. Das stimmte in dieser Weise nicht. Ein Freibrief war zwar nur ein einziges Mal ? unter besonderen Umständen ? erworben, Sterbefälle aber waren bisher immer geleistet wurden. Ob nunder Colon es nicht besser wußte oder ? angesichts der Umwälzungen, diesich in diesen Jahren vollzogen ? meinte, die Situation zu des HofesBestem ausnutzen zu sollen: Administrator Meyer berichtete jedenfallsseiner vorgesetzten Behörde ebendies, daß weder Sterbefälle noch Freibriefe bezahlt würden. Dies hatte aber keine weiteren Folgen. Denn daß es das letzte Mal warin Jahrhunderten, daß Colon und Grundherr um den Wert des Hofes und damit um die Höhe der ungewissenen Gefälle feilschten, wuße zu diesem Zeitpunkt keiner der Beteiligten. Die Ehe mit Maria Agnes Rönker war von größerer Dauer. Kinder allerdings gingen nicht aus dieser Ehe hervor. Die Wirtschaft bewältigte Johann Heinrich Ludwig mit einer Vielzahl von Heuerleuten. In einem Familienverzeichnis von 1831 wird für die Stätte Wilker folgendes angegeben: (Hausnummer) 13a: Vollerbe Col. Johann H. Wilker und Frau Söhne -, Töchter 2 Knechte 5, Mägde 2, Familie 1 Personen 11. In Nr. 13b, der Leibzucht, wohnt Johann H. Jansing mit Frau. Er hat 3Töchter. Gleichzeitig wohnt Friedrich H. Jansing dort mit seiner Frau,sie haben einen Sohn und eine Tochter. In Nr. 13c, das als Nebenhaus bezeichnet wird, wohnt die Witwe Spelbrink mit 2 Söhnen, ebenso Christian H. Meyer mit Frau, 2 Söhnen und einer Tochter sowie Heinrich Ketteler mit Frau und drei Töchtern. Somit scheint um diese Zeit der dritte Kotten nicht bestanden zu haben. Dann wäre das genannte Nebenhaus mit dem früheren sogenannten Bick´schen Kotten gleichzusetzen. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts erfolgten die ?Ablösungen? der vormals eigenbehörigen Höfe, ein für die wirtschaftliche Entwicklung bedeutsamer Vorgang. Die Bauern konnten ? nach entsprechenden Zahlungen ? das von ihnen seit Jahrhunderten bewirtschaftete Land in ihr unbeschränktes Eigentum bringen. Nachdem Verordnungen von 1831 und 1833 den Weg freigemacht hatten, zögerte Johann Heinrich Ludwig nicht lange.Am 26.10.1936 schloß er mit der Königlichen Domänen-Cammer in Wittlage den Vertrag, wonach die Eigenbehörigkeit der Wilker-Stätte für aufgehoben erklärt wurde. Die Stätte ging in das volle Eigentum des Colonenüber. Dafür zahlte er eine unveräußerliche Rente von jährlich 6 Thaler 16 gute Groschen Courant jeweils am 1. Dezember. Diese Rente konntemit dem 25fachen Betrag abgelöst werden. Die bestehenden gutsherrlichen Abgaben und Leistungen blieben aber (zunächst) noch bestehen (vgl. den Text im Anhang Nr. 8). Für die Entwicklung wichtig war auch der ?Ablösungs-Receß? vom 22.4.1840 (vgl. den Text im Anhang Nr. 9). An diesem Tag konnte der damaligeColon Johann Heinrich Ludwig Wiker zu Felsen den Hof in sein völligesEigentum bringen, nachdem alle gewissen und ungewissen Gefälle abgelöst wurden und in Zukunft nur die allgemein üblichen Steuern und Abgabenzu zahlen waren. Mit der Erfüllung dieses Vertrages, d.h. der Zahlungvon 302 Reichsthaler, war der Hof endgültig frei von sämtlichen Lasten.

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Titel Brockmeyer - Vorfahren von Thilo und Luisa Brockmeyer
Beschreibung ein kleiner Stammbaum mit den Vorfahren von Thilo und Luisa Brockmeyer
Hochgeladen 2013-04-10 17:40:25.0
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