Notizen zu dieser Person
•Person: FamilySearch •Heirat: BatchNr. M978941 FamilySearch Aulenbacher, Andreas: um 1745; er war mit NN. Goffing der Tochter des Müllers auf der Goffingmühle in Hornbach; Gottfried *Goffing verheiratet. Aulenbacher hat offensichtlich von seinem Schwiegervater die Goffingmühle ��bernommen, denn er frägt bei der Zweibrücker Rentkammer nach, ob der Temporalbestand “gegen Bezahlung eines billigen Erbkaufschillings” in einen Erbbestand umgewandelt werden könne (vgl. KSchAZw. Rep. IV Nr. 1685; Stürmer: Mühlenrecht, a.a.O., S. 111, KSchA Zw. Rep. IV Nr. 1685). Der von ihm angebotene Preis wird aber von der Rentkammer nicht für akzeptabel gehalten, sodaß man versucht, die Mühle zu versteigern. Da die Versteigerungsgebote zu gering ausgefallen sind, wird der Klosterschaffner angewiesen, Vorschläge zu machen, wie diese Mühle am besten wieder "temporaliter" begeben werden könnte. Schließlich kommt man noch einmal aus Aulenbacher zurück und fragt an, ob er die Mühle nicht temporaliter haben wolle. Aulenbacher will die Mühle jedoch im Erbbestand haben. Nach langen Verhandlungen, in denen um die Höhe der Erbpacht wie auch des Erbkaufschillings gefeilscht wurde, entschloß sich die Rentkammer, die Mühle dem Aulenbacher im Erbbestand zu überlassen, wobei überhaupt kein Erbkaufschilling zu zahlen war. Als Grund für die Umwandlung wurde angeführt, daß die Mühle in Anbetracht des bisherigen hohen "Canone" von 30 Gulden und der Konkurrenz durch Johann Heinrich Webers neu errichtete Mühle (d.i. die Mahlmühle zu Hornbach, errichtet 1725; vgl. zu dieser: Schneider: Hornbacher Mühlen, a.a.O., S. 4) im Temporalbestand nicht mehr zu halten war (vgl. KSchA Zw. Rep. IV, Nr. 328, 329, 330; Stürmer: Mühlenrecht, a.a.O., S. 111).