Meimburg BARTHOLDI

Meimburg BARTHOLDI

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Meimburg BARTHOLDI

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt UNKNOWN [1]
Tod 1322 Lüneburg, Lüneburg, Niedersachsen, Deutschland nach diesem Ort suchen [2]
Heirat UNKNOWN

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
UNKNOWN
Johann VON MELBECK

Notizen zu dieser Person

Urkundenbuch Scharnebeck 18.2.1302: Wir die Ratsherren der Stadt Lüneburg: Dietmar, der Herr der Quelle,Dietrich Zabel, Andreas, Alard von Schiltstein, Adelold, Nikolaus vonder Möhlen, Johannes Beve, Hermann Weiß, Albert Hollo der Jüngere,Heyne von Lübeck, Bertold Lange, Johannes Hutzenfleth, anerkennen inÜbereinstimmung der Anwesenden, indem wir es öffentlich bekunden, daßdie ehrenwerte Frau Meynburg, Witwe unseres einstigen Bürgers Johannvon Melbeck, seligen Gedenkens, ihr Testament folgendermaßen gemachthat: Es vermacht nämlich genannte Frau Meynburg frommerweise um Gotteswillen und zum Heil ihrer Seele und der ihres genannten Mannes Johannvon Melbeck und der all ihrer Freunde dem Konvent in Scharnebeck eineFuhre Salz aus irgendeinem Fluß in der Saline Lüneburg, in Empfang zunehmen im Hause Muntzinge zur rechten Hand, wenn man das Haus betritt,in der Pfanne, die gewöhnlich Guncpanne genannt wird, derart, daß derAbt dieses Konvents, der zu jener Zeit sein wird, eine Mark LüneburgerGoldmünzen bekommt, die er unter den Frauen verteilen soll, damit sievon dieser Markzur Zeit der Verringerung eine besondere Erquickunghaben. Ebenso den einzelnen Priorinnen der Klöster in Ebsdorf, inMedingen und Lune eine Mark nach vorbemerkter Weise, aber auch seinemKonvent zum Trost gleichermaßen eine Mark. Der Herr Abt vorgenanntenKonvents, der es zu jener Zeit sein wird, soll also vorgenannte fünfMark einzeln in der Vigilie der Geburt des Herrn besagten Klösterndarreichen, und zwar so, daß, wenn er von besagter Fuhre so vielerhalten hat, er soviel geben wird. Wenn es aber weniger ist, werdenalle Klöster den Mangel in gleicher Weise ertragen. Wenn aber außerder Zahl von fünf Mark von besagter Fuhre etwas herausspringt, so solldas der Her Abt als Entgelt für seine Mühe behalten. Aber nicht aufjeden Vorsteher vorbesagter Klöster soll sich die Verteilung der obenbezeichneten Marken erstrecken. Wir aber haben in dem Wunsch, daß dieeinzelnen vorerwähnten Dinge den Klöstern dauernd und uneingeschränktbewahrt werden, das gegenwärtige Schreiben, das ihnen über derartigeVerteilung ausgestellt ist, mit dem Siegel unserer Stadt versehenlassen. Gegeben zu Lüneburg im Jahr des Herrn 1302 am SonntagSeptuagesimae.

Quellenangaben

1 von Witzendorff, H.-J.: Stammtafeln Lüneburger Patriziergeschlechter,Göttingen 1952, Seite 5 und 75
2 von Witzendorff, H.-J.: Stammtafeln Lüneburger Patriziergeschlechter,Göttingen 1952, Seite 5 und 75

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