Notizen zu dieser Person
Herkunft des Familiennamens Schult nach Hans Markus Thomsen: Der Name
ist aus einem uralten Amtstitel hervorgegangen. Wir finden ihn schon
im 7. Jh. als "Sculthais" bei den Langobarden. Er breitet sich dann im
gesamten deutschen Sprachraum aus, im Mittelhochdeutschen heißt er
"Schultheize", im Neuhochdeutschen "Schultheiß". Der ist ursprünglich
ein vom Grundhernn eingesetzter Vollstreckungsbeamter. Sein Titel
setzt sich zusammen aus "scult" für "Schuld, Verpflichtung" und
"heißen" für "fordern, befehlen". Er ist also derjenige, der die
Abgaben eintreibt, zu denen die abhängigen Bauern verpflichtet sind.
Und mehr als das: Er hat im Dorf auch für "Ruhe und Ordnung" zu sorgen
und dafür die Befugnis der niederen Gerichtsbarkeit, ist also auch
Schlichter und Richter. Hierzu kam in der Regel auch eine
Schankerlaubnis. Das Amt war deshalb sehr begehrt und meistens
erblich. Ganze Schultheißengeschlechter sind aus ihm hervorgegangen,
an denen der Amtstitel haften blieb. Verkürzte Formen: Schulz,
Schulze, Scholz, Schulte, Schult etc.