Wilhelm Friedrich SCHREIBER
♂ Wilhelm Friedrich SCHREIBER
Eigenschaften
Art | Wert | Datum | Ort | Quellenangaben |
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Name | Wilhelm Friedrich SCHREIBER | |||
Beruf | 1896 Büdner, Arbeiter, 1919 Wächter | 11. November 1896 | Sommerfeld nach diesem Ort suchen |
Ereignisse
Art | Datum | Ort | Quellenangaben |
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Geburt | 31. Juli 1855 | Sommerfeld / Brandenburg nach diesem Ort suchen | |
Bestattung | Hennigsdorf b. Berlin nach diesem Ort suchen | ||
Taufe | 12. August 1855 | Sommerfeld nach diesem Ort suchen | |
Tod | 8. September 1925 | Hennigsdorf b. Berlin nach diesem Ort suchen | |
Ereignis 3 | 14. Mai 1921 | Hennigsdorf b. Berlin nach diesem Ort suchen | |
Ereignis 2 | 27. September 1919 | Hennigsdorf nach diesem Ort suchen | |
Wohnung | 1. Januar 1905 | Hennigsdorf b. Berlin nach diesem Ort suchen | |
Fact 1 | 11. November 1896 | Beetz/Sommerfeld / Brandenburg nach diesem Ort suchen | |
Heirat | 26. Dezember 1881 | Beetz/Sommerfeld nach diesem Ort suchen |
Ehepartner und Kinder
Heirat | Ehepartner | Kinder |
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26. Dezember 1881 Beetz/Sommerfeld |
Hermine Dorothee HAMEL |
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Notizen zu dieser Person
Geburtsname: Schreiber, Age: 70 Jahre + 2Mon
1896 Büdner, Arbeiter, in Sommerfeld, 1919 Wächter in Hennigsdorf, Krankheit: er hatte ein Offenes Bein
1905 Wohnung in Hennigsdorf b. Berlin, Hauptstraße 32, bei Bäcker (Max) Mahnkopf
dieser gibt 1932 auch einen Kredit für den Hausbau von Willi & Minna Kolberg
Ein Büdner war in Norddeutschland, vor allem in Mecklenburg, Pommern und Brandenburg, ein Besitzer eines kleinen ländlichen Anwesens, einer Büdnerei. Dazu gehörte ein eigenes Haus, jedoch nur wenig Land. Das Wort ist von „Bude“ abgeleitet.
Häufig wird ein Büdner mit dem Häusler gleichgesetzt. Vor allem in Mecklenburg gibt es jedoch deutliche Unterschiede zwischen beiden Begriffen.
Der Beruf des Büdners, ursprünglich Käter, Kätner oder Kossate[1], plattdeutsch Bäudner oder Bäuner, wurde in Mecklenburg 1753 durch Dekret von Herzog Christian LudwigII. eingeführt.[2] Anlass war die zunehmende Flucht der Bewohner der ländlichen Gebiete in die Städte und ins Ausland. Dies betraf vor allem nicht erbberechtigte Kinder von Bauern, dieohne eigene Wohnung auch nicht heiratsberechtigt waren.[3] Die Büdner erhielten zunächst Materialien zum Bau ihrer Anwesen und eine kleine Nutzfläche von 100 Ruten[4] (etwa ein Hektar)sowie Weiderecht für eine kleine Anzahl von Tieren. Zunächst wurde ihnen das Anwesen in einem Pachtvertrag überlassen, wobei die Anfangszeit oft abgabenfrei blieb.
1809 wurde eine zweite Büdneransetzung durchgeführt.
Die kleinen Grundstücke reichten meist nicht für den Lebensunterhalt aus, so dass die Büdner auf Nebenerwerb oder Zupachtungen oder -kauf von weiterem Boden angewiesen waren.
Im Verlauf des 19. Jahrhunderts war die Fläche vieler Büdnereien deutlich auf etwa fünf Hektar angewachsen, so dass sie faktisch kleinen Bauernhöfen glichen. Um die nach wie vorbestehende Landflucht abzumildern, wurde 1846 in Mecklenburg neben dem Büdner auch der Berufsstand des Häuslers, den es mehrere Jahrhundert früher schon gegeben hatte[4], wieder eingeführt. Der Häusler nahm die Rolle ein, die der ursprüngliche Büdner im 18. Jahrhundert spielen sollte. Anders als damalige Büdner durften Häusler jedoch bestimmte Handwerke ausüben. [5]
1860 wurden 2 200 Häuslereien gezählt, in den 1920er Jahren waren es 13 000, hinzu kamen etwa 9 000 Büdnereien.
Datenbank
Titel | Pagenkop |
Beschreibung | Erweiterter Familienstammbaum der Familie Pagenkop ab ca.1550. Basis:" Pagenkop-Stipendium" Greifswald, beschrieben bei Gesterding sowie privater Stammbaum von 1820. Erweitert um historische, adlige und akademische Persönlichkeiten aus Schwedisch-Pommern.... z.B. Lilienthal, Balthasar, Mevius, Engelbrecht, Krusenstern, Bismarck uva. |
Hochgeladen | 2020-05-04 18:56:24.0 |
Einsender | Ernst Bähr |
ernst.baehr@arcor.de | |
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