Joann Franz BÖGER

Joann Franz BÖGER

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Joann Franz BÖGER
Beruf Glashändler

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 11. Januar 1832 Driburg nach diesem Ort suchen
Taufe 15. Januar 1832 Driburg nach diesem Ort suchen
Tod 16. Februar 1916 Driburg nach diesem Ort suchen
Heirat 19. November 1863

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
19. November 1863
Elisabeth SONDERMANN

Notizen zu dieser Person

verifiziert Kirchenbuch-Dupl. HB
31.12.1863 Bürgereid (BB Rdnr. 693)
Handelsmann Franz Böger "vulgo Schuster" (Distributions-Plan in Grundakte Driburg 444 v. 28.4.1870 Bl. 87)
Er ersteigert am 3. Februar 1870 "In der notwendigen Subsequestration der Realitäten des voreingetragenen Franz-Josef Böger laut Adjudicatoria vom 16.Februar 1870 Haus und Hofraum nebst Wohnhaus Nr. 203 und Stallung "An der kurzen Straße" mit Garten und weiterem Grundbesitz für 1897 Thaler.
In einem Fortführungsnachweis Amtsgericht Brakel vom 21. Juli 1884 wird der Wohnsitz von Franz mit Driburg Haus Nr. 203 angegeben und von Bruder Anton mit Haus Nr. 155! Letzteres ist wohlWeststrasse später Kolpingstrasse 8.
1886 wird das Haus mit "Nr. 203" bezeichnet und ab ca. 1910 mit "Schulstrasse 18".
Kauft mit Kontrakt com 04.10.1860 von seiner Mutter, Witwe Franz Böger die Grundstücke Best.Nr. 22 und 23 (Hof zu Erbsen und Im Nordfelde"
Kauft in der Folge noch weitere Grundstücke.

Überträgt seinen Grundbesitz mit Vertrag vom 29. Dezember 1899 auf seinen Sohn Heinrich. Franz erhält "das von ihm tatsächlich bereits betriebene Colonialwarengeschäft..",den Garten auf der Brede Fl. 9 Nr. 26 und eine Barabfindung und darf die für das Handelsgeschäft bisher benutzten Räume für die Dauer von 5 Jahren weiterbenutzen. Heinrich hat an seine Schwestern je 1.200Mark zu zahlen, mit Rücksicht, dass sie bei ihrer Verheiratung schon eine Aussteuer erhalten haben. (UR 47/1899 Notar Joseph Temming Brakel).
Die Übertragung geschieht als Entschädigung für Tätigkeit von Heinrich seit nunmehr 15 Jahren in "hülfreichster und uneigennützigster Weise", für die eine Forderung von mindestens 5.000 Mk.angesetzt wird, die damit getilgt ist.

Quellenangaben

1 Grundakten von Driburg

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Beschreibung
Hochgeladen 2023-04-13 19:06:32.0
Einsender user's avatar Heribert Böger
E-Mail boeger-recht@t-online.de
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