Hermann ALTHOFF

Hermann ALTHOFF

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Hermann ALTHOFF
Name Herrmann ALTHOFF
Beruf Kötter, Köter nach diesem Ort suchen

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Johanna Elisabeth LEUFF

Notizen zu dieser Person

1 _SOSA 82
1 _AKA Colon?

Ein Bauer hatte im Dorf ganz andere Rechte und Pflichten als ein Gärtne
Siehe auch ---> Gutsauszügler und Auszügler ler.html>
Ein Bauer unterlag z.B. dem Flurzwang. Er hatte seine Felder außerhalb des
umfriedeten Dorfes, wo diese im Herbst abgeweidet werden durften.
Wie unterschiedlich die Bezeichnungen doch für ein und den selben Begri
ff sind. Im niederlausitzer Amt Storkow werden die Hüfner Hübner genann
t. Im thüringisch-fränkischen Raum bezeichnet man die Landbesitzer Anspänn
er und Handfröhner, sowie die landlosen Bauern Häußler oder auch Hintersät
tler.
Geiselbauer, Geiselhoffmann, Geiselmeier: sich in der Landwirtschaft geg
en freie Wohnung, Lebensrnittel, Geld, Vieh bzw. Gemüsegarten auf einige J
ahre zur Landarbeit Verdingender. Der G. stand in der Sozialstruktur des D
orfes über dem eigentlichen Landarbeiter, da er keine Lohnarbe
it i. e. S. verrichtete.
Hüfnerauch Hufner genannt, ist ein Bauer, der als Grundbesitz ein oder meh
rere Hufe Land bewirtschaftet. Die Familiennamen Huber, Hübner etc. leit
en sich von dieser Berufsbezeichnung ab.
PfarrbauerDotale [r, Wittumsbauer: Besitzer oder Pächter eines Gutes, das der Kirche gehör
te (Pfarrgut, Pfarrhufe u. ä.). Der P. hatte der Kirche bzw. dem Pfarr
er zu zinsen und zu fronen.
Schaarwerksbauerhaben (arbeiten mit) herrschaftlichen Besitz an Vieh, Pfer
den und Ackergeräth und müssen entweder einen bestimmten oder unbestimmt
en Acker-Schaarwerk, auch alle übrigen Dienste wozu sie gefordert werde
n, leisten.Quelle: "Vollständigen Topographie des Königsreiches Preußen, E
rster Theil, 1785"
V
iertelhofbesitzer (Lehner, Eigenlehner, Köter, Kotsassen >, Kossäten ) sind Bauern, die nur ein Haus und etwas Acker
land besaßen.
Ein Gärtner war dagegen frei vom Flurzwang. Er war nicht der dorfgemeinsch
aftlichenFruchtfolge unterworfen. Er hatte allerdings auch keinen Ante
il an der Allmende, d.h. am gemeinsamen Wald, Weiden und Wiesen. Auf sein
en eingezäunten (!) Gärten (kleinen Feldern, die gegen Abweiden geschüt
zt werden durften!) baute er Feldgemüse und Handelspflanzen, aber kein Get
reide.
Eine arme Unterart der Gärtner waren die Dreschgärtner, die meist einem G
ut oder größerem Hof zugeordnet waren mit der Verpflichtung, alljährlich d
as Dreschen des Getreides zu übernehmen, eine harte und lange dauernde Arb
eit.

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Hochgeladen 2006-11-12 13:03:26.0
Einsender user's avatar Kai Hartel
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