Veronika ("Frechen")

Veronika ("Frechen")

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Veronika ("Frechen")

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Tod 12. Juli 1651
Heirat

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Johann KESSLER

Notizen zu dieser Person

 

Anna besaß nach den vorgenannten Kanzleigerichtsprotokollen verschiedene Grundstücke in Puder- bach, die sie wohl geerbt hatte. Es ist daher anzunehmen, daß sie auch von hier gebürtig war. Als ihr Vater kommt dann nur JohannKeßler infrage, weil er der einzigste Haushaltsvorstand  im ge-

 

samten Kirchspiel Puderbach war, der nach Einwohner- und Steuerlisten von 1641 bis 1657 diesen Familiennamen trug. Er muß vor 1663 gestorben sein, denn in diesem Jahr heißt es: „Johan Keßel- lerßErben“. 1651 wird seine Frau wegen Hexerei angeklagt. Nach dem Buch „Vom Holzbach zur Wied“ von Albert Hardt fielen der Hexenverfolgung im Amt Dierdorf vor, während und auch noch einige Jahre nach dem Dreißigjährigen Krieg mindestens 60 Frauen und 5 Männer zum Opfer.

 

 

 

Die Transkription des Verhörprotokolls von Johann Keßlers Witwe zeigt die Anlage 4. Danach ist  sie „Frechen“ genannt worden, was vermutlich ein Rufname für Veronika war. Sie wurde von ei- nem Ausschuß, bestehend aus einem Sekretär, dem Pastor, dem Schultheiß und einem Schöffen, vernommen. Um ein Geständnis zu erzwingen, ist sie auch gefoltert worden. Sie sagte, daß sie fromm sei und nicht wüßte, was Böses in ihrem Herzen wäre. Um der drohenden und qualvollen Verbrennung auf dem Scheiterhaufen zu entgehen, setzte sie ihrem Leben selbst ein Ende. Am Mor- gen des 12. Juli 1651 fand man sie erdrosselt hinter der Gefängnistür.

 

Anlage 4

 

Transkription des Verhörprotokolls von Johann Keßlers Frau aus Puderbach, die im Jahr 1651 wegen Hexerei angeklagt war (FWA Neuwied, Akte 50-6-6). Zur besseren Verständlichkeit sind Ergänzungen bzw. Erläuterungen in Klammern eingefügt.

 

 Donnerstag den 10ten July, Nachmittag ist Johann Keßlers Fr(au) Frechen (Frewgen,Freugen = Veronika) zu Puderbach p(rae)sentibus (in Gegenwart von) Hr. Secretario Arnholdo, Gasparo Stippio Pastori, Schulteto (Schultheiß) Fidler, Scab(ino) (Schöffe) Henrich Schwartz (verhört worden).

 

 Sagt, sie könte sich nicht verthädigen (verteidigen), daß sie fromb wehre. Wan sie des Bößen weh- re, so wüste sies nicht. Was uff sie bekand wehre von andern, das solle sein als hette sies selbsten gesagt. Mit Margrethen confrontirt, welche ihrs auch ins Gesicht gesagt, daß sie mitunder ihrer

 

Gesellschaft seye. Abermahls mit Elßen, Born Johanns Fr(au) zu Puderbach, welche ihr ins Gesicht gesacht, were mit beym kalten Born uffm Tantz gewesen, daruff wolte sie sterben (soviel wie: könn- te sie schwören).

 

 Daruff uff die Schnur gestelt, uffgezogen und alß sie von der Erde ruffet (rauf) sollte, sie herunder laßen,wolt bekennen, was sie wüste. Als herunder kommen, sagt: waß uff sie bekennet worden (vonihr bekannt wäre), sollte all wahr sein. Aber siekönte nichts sagen, was Böses in ihrem Hertzen wehre. Wollte Gott bitten, daß an Tag gebe (ans Licht komme). Der Wolff (Beinschraube) uffge- setzt, gemachlich zugeschroben (zugeschraubt), aber uff ihrem bösen Wahn verplieben. Wird Bedenckzeit geben.

 

 Freitag, Nachmittag abermahl p(rae)sentibus Secretorio Arnholdo, EhrenGasparo Stippio Pastori, Schulteto (Schultheiß) Fidler, Scabino (Schöffe) Henrich Schwartz, güttlich die Wahrheit zu sagen, ermahnet worden. Sagt, wollte sich willig in Todt geben, würde wohl mit dem bösen Laster behaftet seyn, könnte es aber nicht bekennen. Wüste nicht,ob sie einen stummen Teuffell bey ihr hette. Solten all vor sie bitten, daß was Böses uff ihrem Hertzen, darvon sagen könnte (soviel wie: davon be- freit würde). Lege ihr so hartt uffm Hertzen, wüste nicht was es wehre. Hiruff in Thurm geführet und Bedenckzeit geben.

 

 Sonnabendt,Morgens früe den 12ten July kömet der Landschuldheiß Fiedler vors Gefängnuß, sie uffn gutten Weg zu erinnern, klopfft vor das Gefengnußthür, ruffend: Gevatterin Frechen, will aber niemandt Andwortt geben, leufft mit Forcht darvon und holet einen Außschuß (ein Ausschußmit-glied) mit den Schlüßeln zum Gefängnuß. Als die Thür uffthut, lieget Frechen bey der Thür und hat ihren Schürtzbendell umb den Halß, daran ein klein Höltzchen oder Spänchen, wie ein klein Finger lang, da mit sie das Band zugetrehet und sich erwürchet. Kömpt, zeigt solches sobaldtahn.

 

 Wird besichtiget durch Hr. Secretarium Arnholdus in Beysein Henrich Schwartz, Schöpfen und An- dreas Hoffman, Außschuß(mitglied), beneben dem Hrn. Landschultheißen Fidler. Wird also befun- den, wie zuvor angezeigt. Sobald wird uff gnedigen Befehl Verordnung gethan (gehandelt) und Holtz bey das Gericht geführet, daß (sie) umb 2 Uhr nach Mittag durch den Meister hinauß ge- schleppet und verbrennet worden.

 

Johann Keßlers Fr(au) Frechen von Puderbach hat sich im Gefengnuß selbsten erwürget, wird den 12ten July a(nn)o 1651 beys Gericht geschleiffet und verbrennet.

 

Datenbank

Titel KELLER+WENDELER+2021
Beschreibung KELLER: Ründeroth; Gladenbach (Hessen) WENDELER: Lindlar DREYDOPPEL u.a.in Neuwied: BIRKELBACH uj KUCKELSBERG  in Elberfeld/Barmen,  Verbindung in Adelsfamilien über RETZ von MELGES (MALGASS) SEVENICH QUAD
Hochgeladen 2021-02-02 16:57:14.0
Einsender user's avatar Lothar Keller
E-Mail lothar.keller@infonetwork.de
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