Hans MOHRHOFF

Hans MOHRHOFF

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Hans MOHRHOFF [2]
Beruf Meier [3]

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 1617 Langenhagen, Niedersachsen Lande, Deutschland nach diesem Ort suchen [4]
Bestattung 6. Februar 1692 Langenhagen, Hannover, Niedersachsen, Germany nach diesem Ort suchen [5]
Tod 6. Februar 1692 Langenhagen, Niedersachsen Lande, Deutschland nach diesem Ort suchen [6]
Heirat 6. Juni 1644 Langenhagen Hannover, Hannover, Prussia nach diesem Ort suchen [7]

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
6. Juni 1644
Langenhagen Hannover, Hannover, Prussia
Margarethe GERLEFF

Notizen zu dieser Person

Langenford Meier Mohrhoff Hans dessen Hof itzo und harte 1/2 Morgen ist Erb-
zinsgut gibt denen von Laute jaehrlich.Con: Buschholz im Rusen Rade 6 1/2
Morgen ist Erbgut gibt nichts.11 ss im oberen Felde 14 1/2 Morgen Erbgut
gibt nichts als Zehnten Jacob von Rohde. 8ss hinter dem Hofe 6 Morgen. 8 ss
auf dem grossen Kampe 5 Morgen. 7 ss auf dem Hainbrinke 11 1/2 Rottland gibt
nichts als den Zehnten der Frl.Vogtei Langenhagen.
Hat Wiesenwisch, 11 Morgen hinter dem Rusen Rade. 11 Morgen Riede im jaehrigen
Felde.2 Morgen Riede genannt die Steinriede. Gibt jaehrlich der Vogtei Langen-
sagen Landschatz und verdient Dienstgeld.
Eherezess: Niedersaechsisches Hauptstaatsarchiv in Hannover
Rep. Hann. 72 Hannover No. 618
Eherecess zwischen Hansen Mohrhoff und Margarethen Gerleffs geschlossen.
Im Namen der Heiligen und unzerteileten Dreyfaltigkeit Amen!
Zu wissen sei hiermit Jedermanniglich, das uf heute dato wie unterstehet fuer
mir zu endsbenannten Jetzigem Fuerstlich Ambts Vogts persoehnlich erschienen
sein: Hanss Moerhoff an einem, und Margarethe Gerleffs, Jobst Gerleffs sehl.
allhie zum Langenhagen Eheleibliche Tochter anderntheils und angezeigt, das
auss Sonderbarer Versehung Gottes des Allmechtigen und vorgeschlagenen Rathe
Ihren Eltern und Anverwandten und Freunden, in Beisein hernach gesetzter
Persohnen, sie sich miteinander biss an des Priesters Handt in eine Christliche
Ehegelobnuss eingelassen, welches den sie ehester Ihren guten Gelegenheitt nach
durch die Copulation zu volnziehen bedacht wehren.
Ess sei aber bey solchem Ehehandel wegen zusammenbringungh Ihren zeitlichen
Gueter zwischen Ihnen auf Maass und Weise wie folgt abgeredet und einschluss
gemacht worden: also das Hanss Moerhoff Breutigamb, in der Braudt Ihres Vattern
sehl. Hoff mit allen Zubehoer treffen und den selben besitzen solle,
derentgegen hatt der Breutigamb Moerhoff in den Hoff an bahren Gelde zu bringen
sich versprochen drithalbhundert Reichsthaler und alles was er sonsten in Bonis
haben vermogte und so ist Ihm an Schuld im Hoffe geoffenbaret und aufgetragen,
dreyhundert fuenffzig neue Rthl. so er zu zahlen versprochen und angenohmen.
Sollte aber Vergewehlte Sumb sich ein mehres an Schulden befinden so
verschwiegen worden, haben sich die Mutter und Kinder an ihrem kindlichen
Antheil kuerzen zu lassen festiglich verpflichtet.
Nachdeme auch drey Kinder, alss zwei Sohn nahmens Jobst und Heinrich Julius
Gerleffs und eine Tochter Dorotheen Im Hoffe vorhanden, sollen dieselbigen mit
Kost und Kleidern versorget und ehre stehen und zu gefallen gebethen,auss dem
Hoffe nach Nothdurft getheilet. Und wahn sie zu Ehren kommen fuenffzig in
gesambt aber anderthalbhundert Rthl Itziger beschwerlichen Zeitt und
Gelegenheitt nachgegeben, da zu Zeitt Ihrer Beredungh Kisten, Kleider, Bette
nach Standes gebuehr, ein Malter Roggen, zwee Tonnen Broyhanen und ein Rindt
oder an dessen stadt fuenf Rhtl verschaffet und einen jeden ausgezahlet werden.
Weil auch annoch in der Stadt Alfeldt Zweehundert Gulden auf Interesse
aussstehen, hat die Mutter im Hoffe anstadt Ihren Morgengabe solche Gelder vor
sich behalten,darzu sie dann im Hoffe mit Notduerftigen Unterhalt soll versehen
werden.
Die Todesfaelle aber( so doch der allmechtige Gott gnediglich verhueten wolle)
soll so bald die jungen Eheleute mit dem Braudtbette bedecket eins des anderen
Erbe,wie dan auch die Mutter mit Tode abgehet, die zu Alfeldt stehenden Gelder
den abgetheileten Kindern sollen anheimbfallen, im ubrigen verbleibt es
allenthalben nach Anordnung der Rechte und wie es in der Vogtei Langenhagen
gebraeuchlich, Bey diesem Ehehandel seindt zu mehrer gezeugnuss und verhandler
gewesen, wegen des Beutgambs: Hermann Moerhoff, Heinrich Wiese und Curdt
Hanebuth. An seiten der Braut aber Hansss Beschmann zu Burchwehdel, Engelke
Engelken, Jobst Gerleffs und Thomas Plinke zu Verkundt habe ich zu
endterwehnter auf beidertheile bitte, diesen Ihren getroffenen Eherecess zu
Pappier gebracht, dem Protocoll zusieret, mit eigenhanden nebst denUnderhaendelern, so schreiben gelehret underschreiben und mit eignem
gewohnlichen Pittschafft (Jedoch mir und den meinigen ohne Schaden) betrueckt.
Actum Langenhagen am 16 ten Aprilis Anno 1644

BERUF: Meier

EHEREZESS: Niedersächsisches Hauptstaatsarchiv in Hannover Rep. Hann.72 Hannover No. 618

Quellenangaben

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Hochgeladen 2015-08-15 19:58:25.0
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